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Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, spricht im Bundestag.

© dpa/Michael Kappeler

Update

Von jetzt an könne Ruhe einkehren : Habeck nach Heizungsbeschluss im Bundestag zufrieden

Das Heizungsgesetz ist zum Symbol der Streitigkeiten innerhalb der Regierung geworden. Jetzt hat es das Parlament mit einer Mehrheit der Ampel-Koalition angenommen.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat sich nach dem Bundestagsbeschluss für das Heizungsgesetz der Ampel zufrieden gezeigt. „Natürlich wird es Menschen geben, die nach wie vor damit hadern, dagegen reden oder sich Sorgen machen“, sagte er am Freitag am Rande der Bundestagssitzung nach dem positiven Votum des Parlaments.

Die Verbände von den Verbraucherschutzverbänden bis zu den kommunalen Verbänden sagten aber alle, sie könnten damit sehr gut arbeiten. „Politisch ist jetzt für die Koalition eine Einheit geschaffen worden.“ Von jetzt an könne Ruhe in die Debatte einkehren, sagte der Grünen-Politiker. „Persönlich war das natürlich insgesamt herausfordernd“, ergänzte er.

Nach monatelangem Streit hat der Bundestag am Freitag das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, mit Nein 275 bei 54 Enthaltungen. Das Gesetz soll dann Anfang 2024 in Kraft treten und schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen. Es wird zunächst vor allem in Neubauten greifen. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Das Heizungsgesetz ist zum Symbol der Streitigkeiten innerhalb der Regierung geworden. Auf Druck vor allem der FDP hatte es grundlegende Änderungen des ursprünglichen Entwurfs gegeben. Die FDP betont vor allem „Technologieoffenheit“ - nach dem Motto: „Die Heizung muss zum Haus passen und nicht umgekehrt.“

Matthias Miersch von der SPD.
Matthias Miersch von der SPD.

© picture alliance/dpa

Viele Bürger fühlen sich zudem finanziell überfordert durch die geplanten Maßnahmen, für die allerdings vergleichsweise hohe Förderungen bereitgestellt werden sollen. „Wer sich eine neue umweltfreundliche Heizung kauft, kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten vom Staat erhalten“, erklärte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch.

Schlagabtausch im Bundestag

Vor dem Beschluss gab es im Bundestag ebenfalls eine kontroverse und lautstarke Debatte. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck verteidigte das Gesetz. Habeck sagte am Freitag bei den abschließenden Beratungen zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes mit Blick vor allem die Union: „Ich finde es berechtigt, mit konkreten und auch besorgten Nachfragen auf dieses Gesetz einzugehen. Was man allerdings nicht durchgehen lassen sollte, ist, den Menschen Sand ins Auge zu streuen – zu sagen, wir machen Ziele, aber wir tun nichts dafür, dass diese Ziele erreicht werden.“

Dieses Gesetz macht die Menschen arm.

Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef

Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, es schütze die Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen und sorge dafür, dass die Kommunen und die Verbände mitgenommen werden. Es sorge für eine soziale Ausbalancierung. „Es ist ein gutes Gesetz.“

Habeck sagte, die vorherige unionsgeführte Bundesregierung habe beschlossen, dass Deutschland 2045 klimaneutral sein solle. Es seien aber keine konkreten Maßnahmen vorgeschlagen worden. Nun werde es konkret, Millionen von Menschen seien betroffen. Er nehme Sorgen sehr ernst.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge gab indessen Fehler beim Zustandekommen des Heizungsgesetzes zu. Dröge sagte bei den Beratungen zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes, der Weg zum Gesetz sei kein leichter gewesen.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP habe hart miteinander gerungen, zu oft auch öffentlich. Die Koalition habe es den Bürgern nicht leicht gemacht und Verunsicherung erzeugt, die nicht nötig gewesen wäre. „Das werden wir künftig besser machen.“

Am Ende stehe aber eine gemeinsame Lösung mit einem konkreten Fahrplan dafür, wie klimafreundliches Heizen überall gelingen werde. Bürger und Firmen könnten sich konkret darauf einstellen, wie der Weg aussehe, sagte Dröge: „Zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar.“

Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, spricht im Bundestag.
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, spricht im Bundestag.

© dpa/Michael Kappeler


CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erhob schwere Vorwürfe gegen die Koalition. Die vorgesehene künftige staatliche Förderung sei unzureichend. „Dieses Gesetz macht die Menschen arm.“ Es gebe nicht nur Verunsicherung in der Bevölkerung, sondern Angst und Proteste. „Dieses Heizungsgesetz ist der Gipfel der Respektlosigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Dobrindt. Er kritisierte außerdem, dass über grundlegende Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs nicht genügend beraten wurde.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen neue Heizungen ab 2024 grundsätzlich mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings soll die Vorgabe erst greifen, wenn Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt haben.

Diese muss in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Gemeinden ab 2028 geschehen. Hiermit sollen Alternativen zu Wärmepumpen aufgezeigt werden, etwa der Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Beschlossen werden soll am Freitag auch noch das Förderkonzept der Regierung, das dann ebenfalls ab Anfang 2024 gelten soll. „Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus angepasst“, heißt es aus dem Grünen-geführten Wirtschaftsministerium.

„Das heißt, der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – 21.000 Euro.“

Es können noch Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden, etwa zur Dämmung eines Gebäudes. „Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 ohne Sanierungsfahrplan.“(Reuters, AFP, dpa)

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