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Potsdam: Höchstens zwei verkaufsoffene Sonntage im Advent

Zum Einkaufen in der Adventszeit 2006 kann aus rechtlichen Gründen in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam die Freigabe von nur noch bis zu zwei Sonntagen beantragt werden.

Potsdam - Mehr verkaufsoffene Adventssonntage seien rechtlich nicht möglich, da Potsdam im Jahr 2006 bereits vier Sonntage freigegeben habe, sagte eine Stadtsprecherin. Sie wies darauf hin, dass das jetzt verabschiedete Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten insgesamt nur sechs verkaufsoffene Sonntage pro Kalenderjahr vorsehe.

Das Gesetz soll am 29. November - am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt - in Kraft treten. Die Neuregelung sieht vor, die Öffnungszeiten von montags bis samstags komplett freizugeben. Der Sonntag bleibt dagegen weiterhin geschützt. An den möglichen sechs verkaufsoffenen Sonntagen können Läden in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr öffnen. Dafür können beispielsweise alle Adventssonntage in Anspruch genommen werden. Ausnahme ist der Heiligabend, wenn er - wie in diesem Jahr - zugleich vierter Adventssonntag ist. Die Festsetzung der Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen erfolgt künftig durch die Städte und Gemeinden.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft in Berlin-Brandenburg begrüßte die Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes durch den brandenburgischen Landtag. Landesgeschäftsführer Dieter Kapell kritisierte jedoch, dass die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage "entschieden zu niedrig angesetzt" sei. (tso/ddp)

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