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Viele Akten stehen in einem Magazinraum am 15.01.2018 in Brandenburgs einziger Stasi-Unterlagenbehörde in Frankfurt (Oder) (Brandenburg).

© dpa/Patrick Pleul

60.000 Euro für Brandenburg: Härtefallfonds für DDR-Opfer wird auch 2024 fortgesetzt

Politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR können auch in diesem Jahr Geld beantragen. Voraussetzung ist eine schwierige wirtschaftliche Situation.

Für politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR steht in Brandenburg auch in diesem Jahr ein mit 60.000 Euro ausgestatteter Härtefallfonds zur Verfügung. Finanziert werden können damit etwa Maßnahmen zur altersgerechten Ausstattung von Wohnraum. Aber auch Maßnahmen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt, eine Unterstützung für die Eigenbeteiligung bei Hörgeräten und Zahnprothesen oder zur Verbesserung der Mobilität sind möglich.

Erhalten kann das Geld aber nur, wer in Brandenburg lebt und als ehemals politisch Verfolgter rehabilitiert wurde. Zudem müssen sich Antragssteller in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Wie die Sprecherin Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) Maria Nooke, Stephanie Wahl, dieser Zeitung sagte, seien Rehabilitierungsverfahren aber weiterhin möglich. Die Behörde der Aufarbeitungsbeauftragten würde Antragssteller dabei beraten. Bundesweit gibt es rund 134.000 rehabilitierte DDR-Opfer, gesonderte Zahlen für Brandenburg liegen nicht vor.

„Mit dem Härtefallfonds können wir ehemals politisch Verfolgten in schwierigen Situationen ganz gezielt Unterstützung geben“, sagte Nooke. „Wie wichtig solche Hilfen zur Verbesserung der Lebenssituation sind, konnten wir auch im letzten Jahr eindrücklich erleben.“ Interessierte können sich während der telefonischen Sprechzeiten (Mo und Do von 13 bis 16 Uhr und Fr von 10 bis 13 Uhr unter 0331 23729221) an die LAkD wenden.

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