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Brandenburg: Ambulante Betreuung soll ausgebaut werden

Behindertenbetreuung soll in die Hände der Kommunen gelegt werden

Potsdam - Die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg sollen ab 2007 die alleinige Verantwortung für die Betreuung von behinderten Menschen erhalten. Damit könne das gegenwärtig Defizit an Plätzen für die ambulante Betreuung beseitigt werden, sagte der Vorsitzende der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Thomas Dane, am Montag am Rande einer Fachtagung im Potsdamer Landtag. Notwendig sei aber die Änderung der Ausführungsbestimmungen des Landes zum Bundessozialhilfegesetz.

Gegenwärtig finanziert das Land die stationäre Pflege, während die Kreise als Träger der Sozialhilfe für die ambulante Betreuung der Behinderten zuständig sind. Jährlich gebe die Landesregierung rund 316 Millionen Euro aus. Inzwischen verfüge Brandenburg nach Sachsen- Anhalt bezogen auf die Einwohnerzahl bundesweit über das größte Angebot an stationärer Behindertenhilfe, betonte Dane.

Dagegen fehle es noch erheblich an ambulanten Einrichtungen des betreuten Wohnens. Über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wolle die Regierung den Kreisen künftig einen Großteil der gegenwärtig ausgegeben Gelder zur Verfügung stellen. Allerdings müsse es dafür eine Zweckbindung geben, so Dane.

Die ambulanten Strukturen müssten unbedingt verbessert werden, forderte die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Roswitha Schier. Im Sinne der Betroffenen sollte die ambulante Versorgung den Vorrang vor der stationären Betreuung haben, meinte auch die SPD- Sozialexpertin Sylvia Lehmann.

Nach Einschätzung von Thomas Dane könnte etwa ein Drittel der landesweit über 7200 stationär untergebrachten Behinderten ambulant betreut werden, was viele Vorteile für die Betroffenen mit sich bringen würde. Bei 500 Personen wäre sogar ein kurzfristeriger Wechsel bereits innerhalb von ein bis zwei Jahren möglich. dpa

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