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Brandenburg: Andere Länder, andere Knöllchen

Mautgebühren, Handyverbot, Notfallnummern: Im Ausland ist auf den Straßen manches anders. Was man als Autofahrer im Urlaub beachten muss – und was Verkehrsverstöße kosten.

Wer mit Flugzeug oder Bahn in den Urlaub startet, muss sich meist nur um ein Ticket kümmern. Aufwendiger sind da die Reisevorbereitungen für Autofahrer – vor allem wenn es ins Ausland geht. Um Nerven und Geldbeutel zu schonen, sollte man sich auch mit den wichtigsten Verkehrsregeln des Urlaubsziels auskennen.

RASEN UND ROTLICHTVERSTÖSSE

„Verkehrssünden werden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet als in Deutschland“, warnt Katharina Bauer, Sprecherin beim ADAC. Besonders unerbittlich zeigt sich Skandinavien. So bitten die Norweger bei Rotlicht- und Überholverstößen mit jeweils 590 Euro zur Kasse. Und wer nur 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, kann sich auf eine Zahlung ab 395 Euro einstellen. Auch in Frankreich und Italien wird Rasen härter bestraft als in Deutschland. Fast überall gelten strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf Autobahnen sind es meist 130 Kilometer pro Stunde, 120 in der Schweiz.

SOFORTKASSE

Bußgelder müssen in der Regel an Ort und Stelle beglichen werden, weil sie nicht in Deutschland vollstreckt werden können. Nur in Österreich kann man auch später per Überweisung zahlen. Damit Verkehrssünder nicht einfach weiterfahren, ist es mancherorts sogar üblich, das Fahrzeug als Sicherheit vorübergehend zu beschlagnahmen. Vor allem die Behörden in Italien reagieren hier schnell. „Bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille kann es sogar passieren, dass das Fahrzeug enteignet und zwangsversteigert wird“, sagt Michael Nissen, Leiter des Bereichs internationales Recht beim ADAC.

Wer gerade in südlichen Ländern auf nachlässige Kontrollen hofft, wird vermutlich enttäuscht. „Laisser-faire oder Dolce Vita gilt schon lange nicht mehr“, weiß Nissen. „Gerade in Frankreich, Italien und Spanien ist die Überwachungsdichte hoch.“ Ein Grund hierfür ist eine Vorgabe der Europäischen Union: Die ehemals hohe Zahl der Verkehrsopfer in diesen Ländern soll bis spätestens 2010 um 50 Prozent reduziert werden.

ALKOHOL AM STEUER

Die meisten Staaten erlauben höchstens 0,5 Promille, darunter die beliebten Urlaubsziele Frankreich, Schweiz, Italien und Österreich. Keinen Tropfen trinken darf man auf tschechischen, ungarischen und slowakischen Straßen. In Tschechien wird das Bierchen am Steuer mit 900 Euro und mehr dann auch richtig teuer. In Italien reißt unerlaubter Alkoholgenuss ebenfalls ein tiefes Loch in die Urlaubskasse: Erst ab 540 Euro startet hier der Bußgeldkatalog.

HANDY AM OHR

Auch das Telefonieren während des Autofahrens ist in den meisten europäischen Staaten nicht gestattet. In einigen Ländern wie Schweden oder Serbien ist das Handy am Ohr zwar nicht ausdrücklich verboten. Wird der Telefonierende aber in einen Unfall verwickelt oder gefährdet er den Verkehr, werden erhebliche Bußen fällig.

VERKEHRZEICHEN

Sie sind europaweit einheitlich und somit (meist) auch für den auswärtigen Autofahrer verständlich. „Trotzdem sind immer die Verkehrsvorschriften des Reiselandes zu beachten“, betont Michael Nissen. So können Schwerbehinderte mit einem Ausweis zum Beispiel nicht überall darauf vertrauen, ihr Auto kostenlos in einer Parkzone abstellen zu dürfen. Eine weitere potenzielle Gebührenfalle für ahnungslose Ausländer sind – zumindest in Österreich – die Kurzparkzonen: Sie erstrecken sich gerne mal über ein größeres Gebiet, die betreffenden Hinweisschilder stehen aber oft nur an den Ein- und Ausfahrten.

KINDER IM AUTO

Urlauber, die sich fragen, wie ihre Kinder im Auto sitzen dürfen, halten sich am besten an die strengen deutschen Vorschriften, empfiehlt Jurist Nissen. Seit drei Jahren gilt nämlich ohnehin in allen EU-Ländern eine einheitliche Richtlinie: Kinder, die kleiner als 1,50 Meter und jünger als zwölf Jahre sind, brauchen einen speziellen Kindersitz mit dem ECE-Prüfzeichen 44.

MAUTGEBÜHREN

Deutsche Straßen sind bekanntlich für Pkw kostenlos zu befahren – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern. Für ihre Schnellstraßen und Autobahnen wollen die Schweiz, Österreich, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, die Slowakei, Slowenien und Tschechien Gebühren sehen. Eine Maut je nach Streckenlänge erheben unter anderem Italien, Frankreich, Spanien und Kroation. „Vignetten sollte man am besten vor der Reise besorgen, vor allem für Österreich“, rät Katharina Bauer vom ADAC. Denn an vielen Grenzübergängen sei ein Kauf nicht möglich. Gebühren werden aber schon ab dem ersten österreichischen Meter fällig. Besonders ärgerlich: Die Ersatzmaut kostet stolze 120 Euro – plus Bußgeld.

Die reguläre Maut ist auf Sloweniens Straßen am teuersten, die von vielen Urlaubern auf dem Weg nach Kroatien genutzt werden. Eine Sieben-Tages-Vignette kostet hier 15 Euro, eine Monatsvignette 30 Euro.

LICHTPFLICHT

In Deutschland kennt man am Tag keine Lichtpflicht. In den beliebten Reisezielen Schweiz und Frankreich müssen dagegen immer und überall die Scheinwerfer angeschaltet sein, in Italien auf den Autobahnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften.

NOTFALLNUMMERN

Beruhigend zu wissen: Mit der Notrufnummer 112 kann man fast überall in Europa Hilfe herbeirufen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Die Polizei in Frankreich besitzt die Telefonnummer 17, für die österreichische Polizei gilt 133, den Krankenwagen in Italien erreicht man mit der Nummer 118 und in der Schweiz wählt man dafür die 144.

Angelika Friedl

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