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Seit Ende Februar halten die Aktivisten ein Teilstück des Waldes an der Fabrik des E-Autobauers Tesla besetzt. 

© dpa/Sebastian Gollnow

Streit über Tesla-Protestcamp in Brandenburg: Brandenburger Polizei will fehlende Beschwerde-Begründung noch einreichen

Nachdem das Verwaltungsgericht polizeiliche Auflagen für das Tesla-Protestcamp in Grünheide kassiert hatte, legte die Polizei Beschwerde ein. Für die Begründung läuft nun die Frist ab.

Noch knapp vor dem Verstreichen der einmonatigen Frist will das Land Brandenburg fehlende Unterlagen zu einer Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung zum Protestcamp gegen Tesla in Grünheide einreichen. „Die Versammlungsbehörde wird die Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes fristgerecht beim Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg einreichen“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag. Am Freitag läuft die Frist ab.

Zum Inhalt der Begründung wolle man sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern, führte der Sprecher aus. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam. Dieses hatte die polizeilichen Auflagen für das Protestcamp am Rande der Tesla-Fabrik kassiert.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Auflagen nicht ausreichend begründet gewesen seien und die Schutzwürdigkeit des Protestes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die Polizei hatte von den Aktivisten unter anderem gefordert, die Baumhäuser aus Sicherheitsgründen abzubauen.

Seit Ende Februar halten Aktivisten ein Teilstück des Waldes an der Fabrik des E-Autobauers besetzt. Sie wollen eine geplante Erweiterung der Werksfläche verhindern.

Polizei sichert Hochstand

Am Dienstag sicherte die Polizei im Protestcamp zwei Schranken, einen bunten Stock und einen Hochstand. Nach Angaben der Waldbesetzer waren Polizei und Staatsanwaltschaft vor Ort, um wegen angeblichen Holzdiebstahls und Diebstahl eines Jagdhochstands zu ermitteln. Die Polizei versuche, die Waldbesetzer zu kriminalisieren, teilten die Aktivisten mit.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte in der vergangenen Woche im Innenausschuss berichtet, dass die Aktivisten mehrere 70 bis 90 Jahre alte Kiefern gefällt und zwei Jagdhochsitze zerstört hätten. „Wir halten das für Stimmungsmache“, sagte der Sprecher der Aktivisten. Das Land suche händeringend nach Gründen, um das Protestcamp verbieten zu können.

Verwaltungsgericht gab Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen stattgegeben. Damit darf das Protestcamp im Landeswald mit mehreren Baumhäusern zunächst bleiben.

Vor dem Hintergrund des Protestcamps hatte es zuletzt sogar Streit innerhalb der Brandenburger Regierungskoalition gegeben. Das Innenministerium hatte vor möglichen Gefahren durch alte Kampfmittel und von Waldbränden gewarnt, während das Umweltministerium hierbei keine besondere Gefahrenlage sah. Innenminister Stübgen forderte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) auf, das Risiko von Kampfmitteln klären zu lassen. Das Umweltministerium teilt diese Bedenken nicht. (dpa/mit cmü)

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