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Hassenburg-Skandal: Vergleichsvorschlag des Gerichts zu Jugendheimen liegt vor

Beim Brandenburger Jugendministerium hält man sie weiter für notwendig: Die Schließung der umstrittenen Haasenburg-Heime. Im Rechtsstreit mit den Betreibern zeichnet sich jetzt ein Vergleich ab.

Potsdam - Das von Martina Münch (SPD) geführte Bildungsministerium steuert auf eine handfeste juristische Auseinandersetzung mit der Haasenburg GmbH zu. Grund ist der Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg  im Rechtsstreit um die umstrittenen Haasenburg-Jugendheime und um den von Münch veranlassten Entzug der Betriebserlaubnis für die wegen wegen Misshandlungsvorwürfen umstrittenen Haasenburg-Jugendheime. Ein Ministeriumssprecher wollte nur den Eingang des Schreibens bestätigen. „Wir prüfen das“, sagte er. Nach PNN-Informationen schlägt das OVG vor, eine Wiedereröffnung der Haasenburg-Heime unter veränderten Bedingungen zu prüfen. Nach ihrer bisherigen Linie lehnte Münch eine Wiederinbetriebnahme kategorisch ab. Mit einer Ablehnung des Vergleichs würde sie ein Urteil des OVG riskieren. Fachleute ihres Hauses hatten auch vor Schadenersatzklagen gewarnt. „Wir halten aber die Schließung der Heime weiter für notwendig und richtig“, bekräftigte der Ministeriumssprecher nun.

Das Ministerium hatte der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen Ende 2013 die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber war mit einem Eilantrag dagegen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert und zog dann vor das OVG. In den Heimen in Jessern (Dahme-Spreewald), Müncheberg (Märkisch-Oderland) und Neuendorf am See hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. (mit dpa)

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