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Update

Prozess: Tödliche Schüsse in Schönfließ: Polizist beruft sich auf Notwehr

Am Silvesterabend 2008 feuerte ein Berliner Polizist im brandenburgischen Schönfließ achtmal auf ein Auto, in dem sich ein Verdächtiger befand. Der Mann kam ums Leben. Im Prozess bestreitet der Polizist den Schuldvorwurf des Totschlags.

Neuruppin – Es ist kein gewöhnlicher Prozess, das zeigen schon die großen Sicherheitsvorkehrungen: Seit Dienstag stehen drei Berliner Polizisten wegen der Tötung eines Intensivtäters in Schönfließ (Oberhavel) Silvester 2008 vor dem Landgericht Neuruppin. Dem Hauptangeklagten Reinhard R. (36) wirft die Staatsanwaltschaft Neuruppin Totschlag vor, seinen Kollegen Olaf B. (33) und Heinz S. (60) versuchte Strafvereitlung im Amt.

Ein Spalier aus Polizisten bewachte den Haupteingang, zwei Sicherheitsheitschleusen standen bereit. Der Hauptangeklagte erschien unter Personenschutz zur Verhandlung, denn die Stimmung im Verhandlungssaal der ersten großen Strafkammer war gereizt: Die Mutter des getöteten Dennis J. forderte vor Beginn die Todesstrafe für den Schützen. Mehrmals störten die zahlreich erschienenen Angehörige und Freunde die Verhandlung, weshalb der Vorsitzende Richter Gert Wegner Beteiligten mehrmals mit dem Ausschluss drohte.

Staatsanwalt Kai Clement wirft dem Hauptangeklagten R. vor, im Übereifer und ohne Notwehr den damals 26-Jährigen J. erschossen zu haben. Der Polizeikommissar war dem Serienstraftäter schon länger auf der Spur, mehrere Haftbefehle lagen vor. Auf das Konto des Neuköllners gingen Körperverletzung, Einbrüche, Diebstahl, Nötigung, Sachbeschädigung und Fahren ohne Führerschein. Am 30. Dezember 2008 war J. anderen Ermittlern entwischt, nun vermuteten die Fahnder den 26-Jährigen in Schönfließ, wo er seine Freundin, Tochter eines Bundespolizisten, wohnte. Der Tipp dazu kam aus deren Familie.

Dann musste alles ganz schnell gehen, die Anklage und die Aussagen der mitangeklagten Beamten decken sich soweit. Noch vor Dienstbeginn fuhren sie los, R. und sein Vorgesetzter B. holten den älteren Kollegen S. wegen seiner Kampfsport-Kenntnisse früher ab, weil Dennis J. im Sommer 2008 sich schon einmal mit Pfefferspray einer Festnahme entzog.

Alles weitere spielte sich in Sekunden ab

In Schönfließ dann stießen die Fahnder auf J., der „unter massiven Kokaineinfluss“ hinter dem Steuer eines gestohlenen Luxuswagens saß und ein Messer und Reizgas bei sich führte. Alles weitere spielte sich in Sekunden ab, das Geschehen muss nun vom Gericht geklärt werden. Nebenkläger und Verteidiger sind sich wegen der komplizierten Sachlage in einem Punkt einig: „Alles steht und fällt mit den Sachverständigen.“

Laut Anklage versuchte R. mit vorgehaltener Waffe die Fahrertür zu öffnen und schoss dann durch die Scheibe auf J., „wobei er den Tod billigend in Kauf nahm“. Es war ein tödlicher Steckschuss in die Lunge, „auch die Brustschlagader wurde verletzt, er verblutete innerlich“. Aufgeputscht durch das Kokain soll J. versucht haben zu fliehen, R. schoss sein Magazin leer. J. setzte mehrmals vor und zurück, rammte eine Mauer, einen Zaun, den Polizeiwagen und raste 200 Meter weiter gegen parkende Wagen.

Anders als die Anklage geht der Verteidiger des Polizisten R. von Notwehr oder Nothilfe aus. In einer Erklärung ließ R. mitteilen, es habe „eine Gefahr für Leib und Leben für meine Kollegen und mich“ bestanden. „Der Einsatz endete tragisch. Ich bedauere dies zutiefst.“ Der tödliche Ausgang sei die „größte Belastung“ in seinem bisherigen Leben. Auch die Mitangeklagten ließen Erklärungen verlesen, die Notwehrthese stützten sie jedoch nicht vollends. Heinz S. will nur ein Mündungsfeuer gesehen haben, wegen Silvesterböllern habe er keine Schüsse gehört. Auch Olaf B., der laut seiner Erklärung während des Einsatzes im Dienstwagen saß, will nichts gehört haben, betonte aber: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine unwahre Aussage mit dem Ziel der Strafvereitlung gemacht.“ Daran haben Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Hinterbliebenen erhebliche Zweifel. Ein Ermittler musste einräumen, dass die Angeklagten noch vor ihrer ersten Vernehmung über Stunden gemeinsam in einem Raum saßen – und Zeit für Absprachen hatten.

Am Abend wollte das Gericht den Tatort selbst in Augenschein nehmen. Am 20. Mai wird der Prozess fortgesetzt.

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