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Prozesse: Kurz nach der Entbindung wurden die Kinder getötet

Vor dem Cottbuser Landgericht müssen sich zwei Frauen wegen Totschlags verantworten. Eine 17-Jährige Schülerin hatte ihr Baby erwürgt und eine 23-Jährige muss sich am Mittwoch vor Gericht verantworten, weil sie ihr Neugeborenes in der Badewanne ertränkte.

Cottbus - Gleich zwei Prozesse um die Tötung von Babys durch deren Mütter beschäftigen in dieser Woche das Cottbuser Landgericht. Gestern begann das Verfahren gegen eine 17-jährige Schülerin aus dem südbrandenburgischen Schwarzheide, die ihr Neugeborenes erdrosselt haben soll. Heute muss sich erstmals eine 23-jährige Frau aus Lübben vor Gericht ebenfalls wegen des Verdachts des Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, das gesund zur Welt gebrachte Kind beim gemeinsamen Baden in der Badewanne getötet zu haben. Beide Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit Urteilen wird frühestens Ende des Monats gerechnet.

Diese beiden Fälle stehen in einer Reihe ähnlicher Taten. Zwischen Dezember vergangenen Jahres und April sind in Brandenburg fünf Babyleichen entdeckt worden. Die teilweise grausamen Funde hatten landesweit Entsetzen ausgelöst. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) zeigte sich angesichts der Fälle geschockt und mahnte im Frühjahr eine „Gemeinschaft des Kümmerns“ an.

Bereits in den Jahren zuvor waren mehrere Fälle von Kindstötungen bekannt geworden. Als einmalig in der bundesweiten Kriminalgeschichte gilt die Tötung von neun Babys unmittelbar nach der Geburt zwischen 1988 und 1998 durch Sabine H. aus Brieskow-Finkenheerd. Ihre Verurteilung zu 15 Jahren Haft wurde erst kürzlich in einem zweiten Prozess bestätigt. Im Sommer 1999 verdursteten zwei alleingelassene Kleinkinder in Frankfurt (Oder). 2001 verhungerte der kleine Dennis in Cottbus, dessen Leichnam die Mutter in einer Tiefkühltruhe versteckte.

Die jetzt am Cottbuser Gericht untersuchten Taten haben sich offenbar ebenfalls unter grausamen Umständen ereignet. „Aus Gründen des Ehrgefühls unterbleibt die Darstellung und Schilderung weiterer Tatumstände“, hieß es vom Pressesprecher des Gerichts, Frank Merker, zum Prozess gegen die 23-jährige Angeklagte aus Lübben. In den Morgenstunden des 13. Februar 2008 soll sie ein gesundes Mädchen entbunden und es dann in der Badewanne getötet haben.

Unmittelbar nach der Tat wurde bekannt, dass der Bruder der allein lebenden Angeklagten das tote Baby auf einem Bett entdeckt hatte. Daneben lag seine Schwester, die sich die Pulsadern aufgeschnitten hatte. Der sofort verständigte Notarzt konnte zwar das Leben der Mutter retten. Für das Neugeborene aber kam jede Hilfe zu spät.

In beiden jetzt verhandelten Fällen wollten die Mütter ihre Schwangerschaft und die Geburt offenbar vor der Familie und der Öffentlichkeit verheimlichen. „Allerdings sind die Äußerungen der Schülerin aus Schwarzheide zu ihrem genauen Motiv verwirrend“, erklärte der Gerichtssprecher.

Auf die Spur der minderjährigen Täterin war die Polizei durch den Hinweis eines Arztes gekommen. Er stellte bei einer Untersuchung fest, dass die Jugendliche kurz zuvor entbunden hatte. Bei einer folgenden Durchsuchung wurde in einer Plastikbox im Kinderzimmer der elterlichen Wohnung das mit einem Strumpf erdrosselte Baby gefunden.

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