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Brandenburg: Rechnungsprüfer: Unabhängig wie Richter

Die Mitglieder des Landesrechnungshofes haben eine starke Stellung, was die Kontrollbehörde vor politischen Einflüssen bewahren soll: Sie sind als Beamte auf Lebenszeit gewählt und genießen die „richterliche Unabhängigkeit“. Für sie gelten bei Disziplinarverfahren, Versetzungen, Amtsenthebungen oder Entlassungen die gleichen Vorschriften wie für Richter.

Die Mitglieder des Landesrechnungshofes haben eine starke Stellung, was die Kontrollbehörde vor politischen Einflüssen bewahren soll: Sie sind als Beamte auf Lebenszeit gewählt und genießen die „richterliche Unabhängigkeit“. Für sie gelten bei Disziplinarverfahren, Versetzungen, Amtsenthebungen oder Entlassungen die gleichen Vorschriften wie für Richter. Deshalb ist für die Mitglieder des Rechnungshofes in Disziplinarangelegenheiten das Richterdienstgericht zuständig. Es ist beim Landgericht Cottbus angesiedelt und besteht aus drei Richtern. Die dürfen keine Gerichtspräsidenten oder Vizepräsidenten sein, um Befangenheiten vorzubeugen. Aus der jeweils betroffenen Behörde wird ein Beisitzer ins Richterdienstgericht entsandt, der fünf Jahre im Amt ist. Da es seit zwölf Jahren keine Fälle aus dem Landesrechnungshof gab, war dessen BeisitzerStelle vakant. Sie ist erst jetzt mit dem Rechnungshof- Direktor Klaus-Dieter Arlt besetzt worden. Ehe ein Rechnungshof-Mitglied oder ein Richter ihren Job verlieren, müssen sie nach dem Richtergesetz wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Dann endet das Arbeitsverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils, ohne weitere gerichtliche Entscheidung. thm

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