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Brandenburg: Reisen auf fremde Kosten

In Brandenburg sollen Bonusmeilen falsch abgerechnet worden sein, moniertderRechnungshof

Potsdam - Der Landesrechnungshof hat jetzt auch Mängel bei der Abrechnung der Reisekosten von Regierungsbeamten festgestellt. Es geht dabei auch um Bonusmeilen – also Gutschriften, die Fluggesellschaften Vielfliegern gewähren. Nach einem Erlass des Finanzministeriums müssen sie der jeweiligen Abrechnungsstelle angezeigt werden, wenn die Flugkosten vom Land erstattet werden. Das gilt für Dienstreisen wie für Familienheimfahrten bei getrenntem Wohn- und Arbeitsort. Bonusmeilen dürfen nicht privat genutzt werden.

Bei seinen Prüfungen im Zusammenhang mit der Trennungsgeld-Affäre ist der Rechnungshof darauf gestoßen, dass der Erlass des Ministeriums teils nicht beachtet wurde. So wurden Meilengutschriften „nicht immer angezeigt“, steht in dem Bericht über die Prüfung der Trennungsgelder und sonstiger Erstattungen im Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die zuständigen Stellen hätten versäumt, auf diese Anzeige hinzuwirken. Auch stellten sie nicht sicher, dass Bonusmeilen für vom Land bezahlte Flüge in Anspruch genommen wurden. In drei Fällen schloss der Rechnungshof sogar nicht aus, dass Bonusmeilen aus dem dienstlichen Bereich „für private Flüge in Anspruch genommen wurden“.

Das Wissenschaftsministerium wies das zurück: Ihm lägen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dienstlich erworbene Bonusmeilen privat verwendet wurden. In zwei der drei beanstandeten Fälle gehe man davon aus, die Bedenken des Rechnungshofs ausräumen zu können. Im dritten dauere die Prüfung an.

Der Rechnungshof hat außerdem festgestellt, dass Reisekostenbeihilfen für Familienheimfahrten neu eingestellter Beamter wöchentlich statt vierzehntägig oder monatlich gewährt wurden. Dadurch sei es zu Überzahlungen gekommen. In der Landesregierung wird vermutet, dass die Prüfer auch in anderen Ministerien auf Unkorrektheiten bei den Reisekostenabrechnungen stoßen werden. Da es keine zentrale Reisekostenstelle gibt, sind die Ministerien selbst verantwortlich.Wie viele Landesbedienstete vor allem in den 90er Jahren an Vielfliegerprogrammen teilgenommen haben, ist unbekannt. Die Staatskanzlei sieht keinen Anlass für eine generelle Überprüfung der Bonusmeilen-Praxis.

Im Sommer 2002 waren mehrere Bundespolitiker wegen privater Nutzung dienstlich erworbener Bonusmeilen ins Gerede gekommen.

Michael Mara

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