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Brandenburg: Richterliche Unabhängigkeit verletzt: Schelter verteidigt sich: Ich würde es wieder tun

Kurt Schelter, 54, war der erste Minister mit CSU-Parteibuch in Brandenburg. Mittlerweile ist er in die CDU eingetreten.

Kurt Schelter, 54, war der erste Minister mit CSU-Parteibuch in Brandenburg. Mittlerweile ist er in die CDU eingetreten.

Herr Schelter, Sie stehen wegen eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit in der Kritik. Haben Sie einen Fehler gemacht?

Ich glaube das nicht, denn es liegt kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit vor. Das bedeutet nicht, dass man aus diesem Vorfall nicht lernen muss. Ich bleibe aber dabei: Es ging mir allein darum, die Dienstbereitschaft der Gerichte sicherzustellen.

Der Vorfall ereignete sich am 15. Juli, aber erst aufgrund des öffentlichen Drucks sprachen Sie der von Ihrem Büroleiter an einem Wochenende unter Druck gesetzten Richterin Ihr Bedauern aus. Warum nicht früher?

Ich habe versucht, die Dissonanzen auszuräumen. Aber es gehören immer zwei dazu. Der Kompromiss war nicht möglich. Der Richterbund wollte, dass ich mich von meinem Büroleiter distanziere. Dafür gab es in der Sache keinen Grund. Es kommt allerdings auch auf das subjektive Empfinden an. Deshalb habe ich in der gemeinsamen Erklärung mit dem Richterbund und danach in einem persönlichen Gespräch mit der Richterin mein Bedauern darüber ausgedrückt, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlte.

Immerhin hat Ihr Büroleiter die Richterin unter Androhung von Konsequenzen gezwungen, tätig zu werden, was er nicht durfte.

Es war eine Reaktion darauf, dass die Richterin zunächst erklärt hatte, ihre Dienstzeit sei überschritten und sie brauche sich nicht zu kümmern. Der Büroleiter hat ihr verdeutlichen wollen, dass es eine Überprüfung geben könne.

Auch der Präsident des Oberlandesgerichtes, Peter Macke, hat gestern erklärt, dass Ihr Büroleiter dies nicht hätte tun dürfen.

Dies hat Herr Macke in einem Telefonat mit mir bestritten. Im Übrigen wäre es absurd, in diesem Telefonat eine dienstaufsichtliche Maßnahme zu sehen.

Dennoch spricht Macke von einem Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.

Er sieht sie nicht verletzt, sondern berührt, das ist ein feiner, aber entscheidender Unterschied.

Kritisiert wird auch die so genannte CDU-Alarmkette: Sie wurden aktiv, nachdem ein Berliner CDU-Politiker und Anwalt erst Schönbohm und dann Sie anrief.

Der Vorwurf einer CDU-Alarmkette ist absurd. Ich kenne bis heute den Rechtsanwalt nicht, auch der Hintergrund war mir nicht bekannt. Für mich war entscheidend, dass ein Anwalt, dessen Mandant in einem Gefängnis sitzt, am Wochenende keine Möglichkeit hatte, einen Richter zu finden.

Würden Sie jedem Anwalt aus einem Wochenend-Urlaub heraus helfen?

Ja, und zwar ohne Ansehen der Person und des Parteibuches, wenn es um einen Eilfall, eine Inhaftierung, geht. Es gibt einen Bereitschaftsdienst des Ministeriums, den jeder am Wochenende erreichen kann, der auch meine Handy-Nummer hat.

Wäre es nicht besser gewesen, den Anwalt auf den regulären Weg zu verweisen?

Das Problem bestand darin, dass kein Richter erreichbar war. Ich würde Ihnen zustimmen, wenn es nicht um einen Eilfall, die Inhaftierung eines Menschen, gegangen wäre.

Das hört sich dramatisch an. Aber es ging um eine Erzwingungshaft in einer Vollstreckungssache. Der Schuldner wäre sofort freigekommen, wenn er die verlangte eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hätte. Dafür war der Gerichtsvollzieher zuständig, nicht das Amtsgericht.

Der Anwalt wollte ein Rechtsmittel einlegen. Das war seine freie Entscheidung, der wir uns zu beugen hatten, unabhängig davon, ob dieses Rechtsmittel zulässig war. Es ist nicht Aufgabe eines Büroleiters, einen Anwalt rechtlich zu beraten, auch nicht zulässig.

ma, thm

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