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Brandenburg: Sozialministerium prüft Wohngeld-Regelung Staatssekretär kritisiert rigiden Kurs in Uckermark

Potsdam - Das Brandenburger Sozialministerium sieht den rigorosen Kurs des Landkreises Uckermark gegenüber Arbeitslosengeld-II-Empfängern kritisch – und will notfalls eingreifen. „Wir beobachten sehr genau, was dort geschieht“, sagte Arbeits- und Sozialstaatssekretär Winfrid Alber am Freitag dem Tagesspiegel.

Potsdam - Das Brandenburger Sozialministerium sieht den rigorosen Kurs des Landkreises Uckermark gegenüber Arbeitslosengeld-II-Empfängern kritisch – und will notfalls eingreifen. „Wir beobachten sehr genau, was dort geschieht“, sagte Arbeits- und Sozialstaatssekretär Winfrid Alber am Freitag dem Tagesspiegel. Zumal es, wie Alber sagt, keine Signale gebe, dass andere Landkreise ebenso restriktiv vorgehen wollten wie die Uckermark. Wie berichtet, hat deren von SPD-Landrat Klemens Schmitz geführte Kreisverwaltung an 3000 der 12 000 uckermärkischen Empfänger des neuen Arbeitslosengelds II ein Schreiben geschickt, demzufolge ihre Wohnkosten (also Miete, Heizung und Nebenkosten) über den gültigen Regelsätzen des Kreises lägen. Die Differenz werde nicht übernommen, hieß es weiter, und es wurde ein Umzug in eine angemessenere Wohnung nahe gelegt.

Laut Hartz-IV-Gesetz können die Regelsätze von jedem Landkreis selbst festgelegt werden. Ziel dieser Regelung ist es eigentlich, möglichst soziale, den örtlichen Bedingungen angemessene Obergrenzen zu definieren, um unzumutbare Härten für die Empfänger des Arbeitslosengeldes II (das die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe ersetzt) zu vermeiden.

Dass ausgerechnet in der armen Uckermark mit dem geringen Mietniveau und hohem Leerstand jeder vierte sozial Bedürftige in zu teurem Wohnraum leben soll, hält das Sozialministerium aber für ausgeschlossen. „Das kann ich mir nicht vorstellen“, so Staatssekretär Alber. Gegenwärtig habe das Ministerium aber keine Handhabe zum Eingreifen, da das Festlegen der Bemessungsgrenzen allein Sache der Landkreise sei – kommunale Selbstverwaltung. Dennoch werde sich das Sozialministerium „kümmern, dass der Ermessensspielraum nicht missbraucht wird“, versicherte Alber. Nach seinen Worten haben Betroffene nämlich nicht nur die Möglichkeit, Widerspruch gegen ihre Hartz-IV-Bescheide einzulegen. „Sie können sich auch ans Ministerium wenden. Dann können wir das im Rahmen der Rechtsaufsicht überprüfen“, so Alber.

In der Uckermark kommt noch ein Spezialproblem hinzu: Obwohl in der Raffinerie in Schwedt die Erdöl-Pipeline aus Russland endet, sind im wenige Kilometer entfernten Angermünde nach einer kürzlichen Erhebung die Erdgaspreise die höchsten in Deutschland – einer der Gründe für hohe Wohnkosten. Nach Auffassung des Sozialministeriums darf dies jedoch nicht zur Benachteiligung der dortigen Hilfe-Empfänger führen. Bei den Bemessungsgrenzen sollen ja gerade die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden, so Alber. „Die Energiekosten gehören dazu.“

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