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Brandenburg: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für Mord an Ulrike

Der mutmaßliche Vergewaltiger und Mörder der zwölfjährigen Ulrike Brandt aus Eberswalde soll nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslang hinter Gitter. In ihren gestrigen Plädoyers vor dem Frankfurter Landgericht beantragten sowohl die Staatsanwältin als auch der Anwalt von Ulrikes Eltern nicht nur lebenslange Haft für den 25-jährigen Stefan J.

Der mutmaßliche Vergewaltiger und Mörder der zwölfjährigen Ulrike Brandt aus Eberswalde soll nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslang hinter Gitter. In ihren gestrigen Plädoyers vor dem Frankfurter Landgericht beantragten sowohl die Staatsanwältin als auch der Anwalt von Ulrikes Eltern nicht nur lebenslange Haft für den 25-jährigen Stefan J., sondern betonten auch die "besondere Schwere der Schuld", die eine mögliche Entlassung erschwert. Während die Nebenklage zusätzlich Sicherungsverwahrung forderte, plädierte die Verteidigung für 15 Jahre Gefängnis.

Schon bald nach dem Mord hatten sich Ulrikes Eltern an den Anwalt und PDS-Politiker Gregor Gysi gewandt, weil sie mit der Prominenz des Juristen die Chance auf eine sorgsame juristische Aufarbeitung der Verbrechen verbanden. In seinem Plädoyer wandte sich Gysi - anders als zuvor die Staatsanwältin - direkt an den Angeklagten: "Ulrikes Eltern haben unter Ihren Taten schwer gelitten. Sie haben die Verhandlung tapfer durchgestanden. Sie hätten sogar etwas über den Angeklagten erfahren wollen. "Aber Sie, Herr J.", so Gysi weiter, "Sie haben das Kind nur benutzt. Ulrike war kein Mensch für Sie, sie war ein Objekt. Und sie war völlig chancenlos."

Vor Gysi hatte die Staatsanwältin Anette Bargenda die Verbrechen minutiös geschildert. Sie hatte betont, dass Ulrike nicht versehentlich angefahren worden sei, sondern gezielt entführt, schwer missbraucht und anschließend ermordet, damit sie die Polizei nicht später auf die Spur des Täters führen könne. Gysi sagte es dem Angeklagten noch drastischer: "Sie hätten tausend Gelegenheiten gehabt, aufzuhören. Sie hätten das Kind einfach irgendwo rauslassen können. Aber Sie waren absolut gnadenlos." Der Angeklagte hörte wie stets mit gesenktem Kopf zu, wagte weder Ulrikes Eltern noch ihren Anwalt anzusehen. "Schauen Sie ruhig auf. Sie müssen da durch", forderte Gysi.

Harte Worte fand Gysi auch für die Justiz: Längst sei bekannt und durch ein psychiatrisches Gutachten belegt gewesen, dass der Egoismus den Gewohnheitskriminellen Stefan J. zu immer neuen Straftaten treibe. Folglich hätte auch eine Haftstrafe Anfang 2000 nicht zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen, weil J. schon nach früheren Entlassungen sofort wieder straffällig geworden war. Wäre seine Bewährung nach neuen Autodiebstählen widerrufen worden, hätte J. an jenem 22. Februar 2001, an dem er Ulrike tötete, im Gefängnis gesessen.

Verteidiger Rolf Hilke blieb bei der - von Zeugen widerlegten - Ansicht, sein Mandant habe das Kind versehentlich angefahren. Er sagte in seinem Plädoyer, J. sei sowohl vor Ulrikes Vergewaltigung als auch vor ihrer Tötung "plötzlichen Versuchungen" erlegen: erst seinem sexuellen Verlangen und dann seinem Bedürfnis, Ruhe zu haben, als sie ihn um Gnade anflehte. Deshalb sei das Zuziehen ihres Schals kein Mord, sondern Totschlag. An den übrigen Verbrechen gebe es trotz der schweren Kindheit des Angeklagten "nichts zu deuteln", so Hilke.

Am Ende des Prozesses äußerte J. gestern erstmals Reue. Er wolle sich bei den Eltern entschuldigen, sagte der Angeklagte. Er wisse, dass er den Schmerz, den er ihnen zugefügt habe, nicht wieder gutmachen könne.

Das Urteil soll am Dienstag fallen.

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