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Betreten verboten. Die Rasenflächen in den Parks der Schlösserstiftung sind grundsätzlich tabu für die Besucher. Nur ausgeschilderte Liegewiesen dürfen zum Sonnenbaden oder Picknicken genutzt werden. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.

Zu „Falschparker“ vom 17. August Sicherlich ist es ärgerlich für den Autor, zu den unglücklichen fünf Prozent der Wiesenlieger, „Auf-nicht-freigegebenen-Wegen-durch-den-Park-Radler“ oder „Hund-ohne-kurze-Leine-Laufenlasser“ zu gehören, die von den Parkwächtern erwischt werden.

Von Christine Fratzke