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Templin: Mord-Ermittler in der Kritik

Zwei Nazis sollen im Sommer vorigen Jahres einen Mann erschlagen haben. Der Richter schimpft über die Polizeiarbeit – die Verteidigung stellt einen Befangenheitsantrag.

Neuruppin/Templin - Die Familie von Bernd K. erträgt es nur schwer. Mit immer neuen Beweisanträgen und einem Befangenheitsantrag zögern die Verteidiger den Mordprozess vor dem Landgericht Neuruppin gegen ihre rechtsextremen Mandanten immer weiter hinaus. Sven P., 19, und Christian W., 22, sollen im Juli 2008 den 55-jährigen Agrartechniker in Templin in einem Gewaltexzess brutal ermordet haben. Staatsanwaltschaft Kai Clement sieht die rechtsextremistische Gesinnung der Anklagten als Motiv. Sie hätten das Opfer als lebensunwert verachtet.

Weil der Vorsitzende Richter Gerd Wegner am gestrigen Dienstag auf ein zügiges Verfahren drängte, mehrere Anträge der Verteidiger ablehnte und sich nach einem Wortgefecht zu der Bemerkung hinreißen ließ, diese seien unqualifiziert, muss sich das Gericht nun mit einem Befangenheitsantrag befassen. Der Prozess wurde zunächst auf den kommenden Donnerstag vertagt. Mit einem Urteil ist dem Vernehmen nach dann aber keineswegs zu rechnen. Andrea Würdinger, die die Angehörigen des ermordeten Agrartechnikers vertritt, bezeichnete das Vorgehen der Verteidiger schlicht als eine „Posse“.

So wollte René Börner, der den als Hauptverdächtigen geltenden Sven P. vertritt, den brandenburgischen NPD-Chef Klaus Beier und auch die Chefin des hiesigen Verfassungsschutzes, Winfriede Schreiber, als Zeugen vorladen lassen. Ihre Aussage sollte nachweisen, dass P. kein Neonazi ist. Von einem „neofaschistischen Weltbild“ geht das Gericht aber aus. In der Wohnung hatten Ermittler reichlich braune Devotionalien gefunden. Allerdings zweifelt die Kammer daran, dass den Angeklagten ein rechtsextremistisches Motiv nachzuweisen ist.

Erschüttert reagierten die Angehörigen auf den Versuch von Verteidiger Börner, einen Trinkkumpan des Opfers als möglichen Täter ins Spiel zu bringen. Uwe L. hatte am Abend vor dem Mord mit dem späteren Opfer getrunken, dann am nächsten Morgen die Leiche gefunden und diese berührt – möglicherweise hatte Bernd K. zu dieser Zeit noch gelebt.

Die Blutspuren an den Händen und der Kleidung von Uwe L. hatte die Staatsanwaltschaft nicht untersuchen lassen. Börner beantragte, dies nun nachzuholen, ebenso bei den DNA-Spuren unter den Fingernägeln des brutal misshandelten Opfers. Von Sven P. stammen sie jedenfalls nicht. Ob sie von dem damaligen Trinker Uwe L. kommen, ist unklar. Anwalt Börner spekulierte am gestrigen Dienstag über einen Kampf zwischen den beiden Saufkumpanen, womit sein Mandant nicht mehr als Täter infrage käme.

Der Vorsitzende Richter, Gerd Wegner, gab den Beweisanträgen nicht statt. Er sah für das Konstrukt des Verteidigers keine Anhaltspunkte. Wegner kritisierte jedoch die Ermittlungsbehörden. Sie hätten die Spuren vom Tatort nicht vollständig untersucht. Daher stehe die Kammer nun vor einer lückenhaften Beweislage. Allerdings war dies aus Sicht der Nebenklage keineswegs nötig, denn Christian W. hatte seinen braunen Kameraden Sven P. bereits kurz nach der Tat bei der Polizei schwer belastet. Auch hatten die Ermittler keine Kampfspuren gefunden.

Ankläger Kai Clement kritisiert den Befangenheitsantrag „als übliche Mechanismen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen“. Johanna Kretschmann vom Verein Opferperspektive sagte, für die Hinterbliebenen sei es kaum erträglich, dass wider Erwarten noch kein Urteil gesprochen wurde. Dies sei aber für sie wichtig, um den schrecklichen Mord zu verarbeiten.Alexander Fröhlich

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