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Brandenburg: Teurer Versorgungsfall

Potsdam. Neuer Ärger für Ministerpräsident Manfred Stolpe, Kritik von CDU und PDS-Opposition: Es geht um die Versorgungsbezüge für Gerd Harms, den früheren Kulturminister Sachsen-Anhalts, für die merkwürdigerweise das Land Brandenburg geradestehen muss.

Potsdam. Neuer Ärger für Ministerpräsident Manfred Stolpe, Kritik von CDU und PDS-Opposition: Es geht um die Versorgungsbezüge für Gerd Harms, den früheren Kulturminister Sachsen-Anhalts, für die merkwürdigerweise das Land Brandenburg geradestehen muss.

Gerd Harms war, bevor er 1998 als Minister nach Sachsen-Anhalt ging, Staatssekretär im hiesigen Bildungsministerium. Auf „Veranlassung“ des Ministerpräsidenten wurde dem bündnisgrünen Politiker in einem Kabinettsbeschluss bei seinem Wechsel nach Sachsen-Anhalt eine mögliche Rückkehr nach Brandenburg bei vollen Rechten garantiert.

Da Harms inzwischen gegenüber der Staatskanzlei angekündigt hat, dass er dieses Recht wahrnehmen will, muss er demnächst in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Dies bedeutet, dass ihm die regulären Ruhestandsbezüge für Staatssekretäre bezahlt werden müssen. Dem Vernehmen nach sollen ihm demnach monatlich 70 Prozent seiner Bezüge zustehen. Ein Staatssekretär (Besoldungsgruppe B9) erhält in Brandenburg rund 7000 Euro.

PDS-Vizefraktionschef Heinz Vietze, der bereits die Juristen der Fraktion mit der Prüfung des Falls beauftragt hat, sieht wegen des „unüblichen Vorgangs“ Aufklärungsbedarf. „Die Selbstbedienungsmentalität ist offensichtlich“, so Vietze.

Auch CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek kritisierte das „Versorgungsdenken“ der früheren Stolpe-Alleinregierung: „Dies hat das Land Brandenburg schon einiges gekostet.“

In der Kabinettsvorlage vom Dezember 1998 war das Rückkehrrecht für Harms – im Stellenplan des Bildungsministeriums wurde für diesen Zweck extra eine Leerstelle eingerichtet – mit den „hervorragenden Diensten“ des „ausgezeichneten Fachmanns“ beim Aufbau des Schulwesens in Brandenburg begründet worden. ma/thm

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