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Brandenburg: 68 Justizbeamte erhielten zu viel Trennungsgeld Ministerium hat 240 000 Euro zurückgefordert

Aber erst ein Viertel davon wurde zurückgezahlt

Potsdam - Das Justizministerium hat mittlerweile fast eine Viertelmillion Euro Trennungsgeld zurückgefordert, das zu Unrecht an Beamte im Justizbereich gezahlt worden ist. Zurückgezahlt wurden knapp 60 000 Euro – von 47 von insgesamt 68 Betroffenen. Dies erfuhr der Tagesspiegel aus dem Justizministerium.

Brandenburgs Trennungsgeld-Affäre beschäftigt Politik, Justiz und Öffentlichkeit seit zwei Jahren. Nach Bekanntwerden erster Verdachtsfälle fanden zwei von der Landesregierung eingesetzte externe Expertenkommissionen heraus, dass Landesbeamte in zahlreichen Fällen Entschädigungszahlungen für getrennten Wohn- und Arbeitsort zu Unrecht kassiert haben. Überwiegend aufgrund von Behördenschlamperei, aber auch aufgrund bewusst falscher Angaben einzelner Beamter. Besonders betroffen war die Justiz. Kritiker warfen der damaligen Justizministerin Barbara Richstein (CDU) und der Landesregierung vor, mit der angeordneten Überprüfung sämtlicher Trennungsgeld-Zahlungen „völlig überzogen“ reagiert zu haben.

Die offiziellen Zahlen des Justizministeriums bestätigen jedoch die beträchtliche Höhe unrechtmäßiger Zahlungen zu Lasten der Landeskasse, auch wenn der größte Teil der beanstandeten Fälle nicht zu Konsequenzen für die Betroffenen führte. Laut Ministerium sind alle 290 durch externe Prüfer beanstandeten Entschädigungszahlungen im Justizbereich geprüft und davon 271 abschließend bearbeitet worden. Etwa jeder vierte Überprüfungsfall führte zu Rückforderungen. 19 beanstandete Zahlungen befinden sich noch in der Bearbeitung. Hier liegen Rückforderungsbescheide im Entwurf vor, doch wurden den Betroffenen letztmalig rechtliches Gehör, Akteneinsicht oder Fristverlängerung eingeräumt.

Zur Differenz zwischen den bisherigen Rückforderungen (genau 239 540,86 Euro) und den tatsächlich erfolgten Rückzahlungen (58 354,50 Euro) erkärte das Ministerium: Zum einen seien nicht alle Rückforderungsbescheide bisher rechtswirksam. So längen derzeit 14 Widersprüche vor. Zum anderen sei manchen Betroffenen auf ihren Wunsch hin Ratenzahlung gewährt worden.

Das Ministerium erwartet, dass es zu Klagen gegen Rückzahlungsbescheide kommen wird. Insofern ist die Trennungsgeld-Affäre vorerst noch nicht abgeschlossen. Dies werde erst der Fall sein, wenn das letzte gerichtliche Verfahren – möglicherweise in der letzten Instanz – abgeschlossen sein wird.

Die Trennungsgeld-Affäre war ausgelöst worden, nachdem der Tagesspiegel im Sommer 2003 über mutmaßlich unrechtmäßige Trennungsgeldzahlungen an Ex-Justizstaatssekretär Gustav-Adolf Stange berichtet hatte. Stanges Fall wird demnächst vor Gericht verhandelt. Gegen einen Strafbefehl von 18 000 Euro hatte Stange Widerspruch eingelegt. Er bestreitet die Vorwürfe.

Michael Mara

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