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Abgeordnete: Brandenburgs Landtag vor Diäten-Reform

Im Brandenburger Landtag wird jetzt eine umfassende Reform der Diäten und Altersversorgung der Abgeordneten vorbereitet. In Zukunft soll es 5900 statt 4500 Euro geben, dafür entfallen die Pauschalen.

Potsdam - Im Brandenburger Landtag wird jetzt eine umfassende Reform der Diäten und Altersversorgung der Abgeordneten vorbereitet. Am Mittwoch übergab eine unabhängige Expertenkommission unter Vorsitz von Rechnungshofpräsident Thomas Apelt entsprechende Empfehlungen zur Reform des Abgeordnetenrechts an Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD). Es geht vor allem „um mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit“, erklärte Apelt. Nach den Vorschlägen des Gremiums, an dem auch der Bund der Steuerzahler, Experten aus Gewerkschaften, Justiz und der Wirtschaft mitwirken, sollen die monatlichen Diäten der Abgeordneten von derzeit 4500 Euro auf 5900 Euro steigen. Zugleich sollen aber bisherige zusätzliche Pauschalen – etwa für Wahlkreisbetreuung (612 Euro) und für Mehraufwendung in Potsdam (243 Euro) – wegfallen. Und Fahrtkosten, die bislang je nach Entfernung, aber auch pauschal mit maximal 1200 Euro honoriert werden, sollen künftig real nach Fahrtenbüchern abgerechnet werden.

Aus Sicht der Kommission hat man das Grundniveau, das ein Abgeordneter verdient, in etwa belassen. Ziel sei vielmehr eine höhere Leistungsgerechtigkeit, sagte Doris Zinke, Vize-Landesbezirkschefin des DGB. „Ein Teil wird besser, ein Teil schlechter dastehen.“ Gewinner einer „Spitzabrechnung“ würden Abgeordnete sein, die viel unterwegs sind und den Wahlkreis intensiv betreuen. „Sollte es Abgeordnete geben, die die Fahrtenpauschale eher mitgenommen haben, stünden diese schlechter da.“

Den konsequentesten Schnitt empfiehlt die Kommission bei der Altersversorgung, nämlich einen „Systemwechsel“ zu einer privaten Altersversorgung wie bei Selbstständigen, für die der Parlamentarier zusätzlich zu den Diäten bis zu 1500 Euro monatlich erhalten soll. Bislang erhalten Abgeordnete nach dem Ausscheiden Ruhegelder aus dem Landeshaushalt. Nach der Umstellung auf Privatvorsorge würden künftig keine Leistungen mehr für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene gezahlt werden. Apelt mahnte eine solche Lösung auch für Landesbeamte an, da langfristig Pensionslasten sonst den Haushalt strangulieren würden. Zugleich regt die Kommission an, die Übergangsgelder für ausscheidende Landtagsabgeordnete, die bislang maximal 24 Monate gezahlt werden, auf 18 Monate und 80 Prozent der Bezüge zu begrenzen. Im Gegenzug sollen Qualifikationsprogramme für ausscheidende Abgeordnete, die sich fit für einen anderen Job machen wollen, gefördert werden, so Apelt. Die Diätenreform betrifft vor allem künftige Landtage. Wann sie beschlossen wird, ist offen. Die Vorschläge sollen im Hauptausschuss beraten werden, sagte Präsident Fritsch. Ein neues Gesetz könne frühestens Anfang 2011 in Kraft treten. Thorsten Metzner

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