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Brandenburg: Auf die Eltern kommt es an

Spannung bis zuletzt, ob der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Vergleich im Streit um den Religionsunterricht in Brandenburg zustande kommt: Zwar gab das SPD/CDU-Kabinett gestern dafür erwartungsgemäß grünes Licht, auch die Signale von Kirchen und CDU-Bundestagsfraktion sind positiv, aber jetzt richten sich die Blicke auf die bislang große Unbekannte unter den Klägern: die 112 katholische und 25 evangelische Eltern, die ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Schert nur eine Familie aus, platzt der Kompromiss - und Karlsruhe müsste doch noch ein Urteil sprechen.

Spannung bis zuletzt, ob der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Vergleich im Streit um den Religionsunterricht in Brandenburg zustande kommt: Zwar gab das SPD/CDU-Kabinett gestern dafür erwartungsgemäß grünes Licht, auch die Signale von Kirchen und CDU-Bundestagsfraktion sind positiv, aber jetzt richten sich die Blicke auf die bislang große Unbekannte unter den Klägern: die 112 katholische und 25 evangelische Eltern, die ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Schert nur eine Familie aus, platzt der Kompromiss - und Karlsruhe müsste doch noch ein Urteil sprechen.

Nach Tagesspiegel-Informationen wollen sich die beiden Kirchen am Wochenende in Berlin auf einem internen Treffen mit allen Eltern und deren Rechtsanwälten auf eine gemeinsame Linie verständigen. Erst danach sollen die Verhandlungen mit der Landesregierung aufgenommen werden. "Im Prinzip können wir dem Vorschlag zustimmen, aber über einige Wünsche, über Modifikationen im Rahmen des Vergleichs muss geredet werden", beschrieb der Bonner Rechtsanwalt Professor Raimond Wemmer, der die katholischen Eltern vertritt, die Stimmung. Allerdings bestätigte Wemmer, dass es "unter den Eltern sicher unterschiedliche Positionen gibt." Die Kirchen seien jedoch bemüht, "die Dinge zu harmonisieren". Auch Klaus Höpken, dessen Kanzlei die evangelischen Elternkläger vertritt, sagt: "Bislang haben Kirchen und Eltern immer an einem Strang gezogen." Übereinstimmend ist von einem "heiklen" Verfahren die Rede.

Tatsächlich haben die Kirchen schon aus übergeordneten Gründen kein Interesse daran, dass der Vergleich platzt. Wenn es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes käme, das gegen die Kirchen ausfiele (nach Expertenmeinung nicht unwahrscheinlich), würde es nicht nur für Brandenburg gelten, sondern für die ganze Bundesrepublik. Es könnte also dazu führen, dass LER in anderen Ländern eingeführt wird. Dies erklärt, warum etwa Andreas Herzig, Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats der katholischen Kirche in Berlin, den "Sonderfall Brandenburg" betont. Man habe zwar nicht alles erreicht, aber es müsse nun im Land eine Regelung gefunden werden, um den Religionsunterricht in der Schule zu abzusichern. Das Kabinett ließ unterdessen erwartungsgemäß die gemeinsame Vorlage von Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) und Justizminister Kurt Schelter (CDU) passieren, die die Umsetzung des Vorschlages an den märkische Schulen für möglich erklärt und erste Details nennt. In der Vorlage wird Regierungschef Manfred Stolpe gebeten, mit den Kirchen und den anderen Klägern "Verhandlungen zu führen" - mit dem "Ziel, eine einvernehmliche Vereinbarung auf der Grundlage des Vorschlages des Verfassungsgerichtes zu erreichen." Schelter könnte dabei sogar direkt mithelfen, die Eltern ins Kompromissboot zu holen: Zu ihnen gehört nach Tagesspiegel-Informationen sein Büroleiter Ullrich Hermann.

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