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Brandenburg: Befangenheitsanträge im Vergewaltigungsprozess Streit um Gen-Spuren nach Tat vor 16 Jahren

Frankfurt (Oder) - Der Verteidiger von Rolf F., der beschuldigt wird, im Juli 1988 ein dreizehnjähriges Mädchen aus Berlin ermordet zu haben, hat gestern Ablehnungsanträge gegen alle Richter wegen Befangenheit gestellt.

Von Sandra Dassler

Frankfurt (Oder) - Der Verteidiger von Rolf F., der beschuldigt wird, im Juli 1988 ein dreizehnjähriges Mädchen aus Berlin ermordet zu haben, hat gestern Ablehnungsanträge gegen alle Richter wegen Befangenheit gestellt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte zuvor Anträge des Verteidigers auf nochmalige Untersuchung von Gewebeproben, die der Leiche des Mädchens entnommen worden waren, abgelehnt.

Wie berichtet, hatte der heute 48-jährige Rolf F. das Mädchen auf dem Weg vom S-Bahnhof Borgsdorf zum Veltener Badesee in seinem Kleintransporter vergewaltigt. Der Angeklagte hatte dies vor Gericht zugegeben, kann sich aber angeblich nicht erinnern, das Mädchen getötet zu haben. „Ich habe sie an der Straße abgelegt, sie war ohnmächtig, aber nicht tot“, sagte er dem Gericht.

Die Polizei hatte die Leiche des Mädchens aber in einem Waldstück gefunden – es war mit einem Strick erdrosselt worden. Die Ermittler kamen Rolf F. erst 15 Jahre später durch einen bundesweiten Gen-Abgleich auf die Spur. Das Sperma an der Kleidung des Mädchens stammt von dem bereits wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilten Mann.

In den der Leiche entnommenen Gewebeproben konnte hingegen kein Erbmaterial von F. nachgewiesen werden. Sein Verteidiger geht deshalb davon aus, dass eine andere Person das Mädchen getötet haben muss. Der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Mutter des Mädchens, Waldemar Kupke, hält diese Argumentation für Verzögerungstaktik: „Da muss jemand genau gewusst haben, wann der angeblich in Panik verfallene Beschuldigte das angeblich nur ohnmächtige Mädchen ablegte.“ Außerdem sei der Strick um den Hals des Kindes mit einem speziellen Knoten zugezogen worden, den der Angeklagte zugegebenermaßen häufig verwendete. Wegen der Vergewaltigung kann F. nicht mehr verurteilt werden: Sie ist verjährt. Am Landgericht muss nun über die Befangenheitsanträge entschieden werden. Der Prozess soll am Dienstag fortgesetzt werden.

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