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Bodenreform-Affäre: Auch Platzeck erhielt Freistellung

Die Enteignungen wurden vollzogen, als der Ministerpräsident noch Oberbürgermeister in Potsdam war. Nun prüfen die Ermittler, ob der Vorwurf der Untreue haltbar sein könnte.

Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Landkreise in Brandenburg hatten sich vor ihrer Unterstützung der unrechtmäßigen Enteignungen von Bodenreformflächen durch das Land Brandenburg untereinander abgestimmt. Dies sagte der frühere Oberbürgermeister von Frankfurt(Oder), Wolfgang Pohl, dieser Zeitung. In seiner Funktion als Oberbürgermeister hatte Pohl wie viele andere eine Freistellungserklärung vom Land erhalten, die Frankfurt (Oder) von der Haftung für die Enteignung von Bodenreformflächen freistellt.

Seiner Erinnerung nach, so Pohl, habe man sich mit Kollegen aus anderen Landkreisen und Städten dahingehend untereinander abgesprochen, dass man sich von Risiken finanzieller Forderungen freistellen lässt, weil „die Dinge nicht alle so klar“ gewesen seien. Bei der Freistellung sei es darum gegangen, sich für den Fall zu rüsten, dass wegen des vom Land gewählten Verfahrens bei der Landnahme später Ansprüche enteigneter Neusiedlererben auf die Städte und Kreise zukommen könnten. Da das Land „ja so verfahren wollte, musste es bitte schön auch die Konsequenzen tragen“, so Pohl.

Sich abzusichern, „in Fällen wie diesen“, sei nicht ungewöhnlich. Es habe schließlich die Möglichkeit bestanden, „dass sich noch jemand meldet“ und die Bodenreformflächen beanspruche. Während der heute höchstrichterlich als „sittenwidrig“ verurteilten Landnahme habe das Land seiner Erinnerung nach aber keinen Druck ausgeübt. Pohl zufolge hätten „letztendlich alle Landkreise und kreisfreien Städte“ die Regelung angewandt und sich freistellen lassen, mit Ausnahme des Landkreises Teltow-Fläming.

Die Stadt Potsdam bestätigte dem Tagesspiegel, dass auch Matthias Platzeck in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister von Potsdam eine Freistellungserklärung erhielt. „Dadurch wurde aber nicht Matthias Platzeck als Person, sondern die Gebietskörperschaft freigestellt“, so Burkhard Exner, Beigeordneter für Recht und Finanzen in Potsdam. Die Korrespondenz sei mit dem Amt für Liegenschaften geführt worden. Diese Erklärungen seien vom Ministerium der Finanzen verfasst und vom Innenministerium verteilt worden. Alle Erklärungen seien identisch gewesen: „Wir haben das gekriegt, was alle gekriegt haben“, hieß es bei der Stadtverwaltung. Der Sprecher der Landesregierung wollte sich auf Anfrage des Tagesspiegels nicht zu den Freistellungen äußern.

Platzeck war in der Zeit zwischen November 1998 und Juni 2002 Oberbürgermeister der Stadt Potsdam. In Potsdam wurden nach Angaben der Verwaltung in 64 Fällen „notarielle Auflassungserklärungen“ erteilt. Doch nur in zwölf Fällen habe man feststellen können, dass sich das Land Brandenburg auch in die betreffenden Grundbücher eintragen ließ. Die letzte Eigentumsüberschreibung sei am 20. April 2006 erfolgt. In elf Fällen hätten sich Erben gemeldet. „Da gehen wir davon aus, dass die Flächen zurückübertragen worden sind“, sagt Exner.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte dieser Zeitung gestern, dass „die Freistellungserklärungen in die Prüfung einbezogen werden, ob Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen“, sagte Sprecher Helmut Lange. Ob die Ermittler auch die Freistellungserklärung für Potsdam erhielten, wollte Lange nicht bestätigen. Die laufenden Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen klären, ob ein Anfangsverdacht für den strafrechtlichen Vorwurf der Untreue oder der Anstiftung zur Untreue besteht. Untreue könnte dann im Spiel sein, wenn Bedienstete des Landes den Straftatbestand der Untreue objektiv und vorsätzlich begangen haben. Lasse sich der Anfangsverdacht erhärten, dann eröffne die Staatsanwaltschaft ein förmliches Ermittlungsverfahren. Die Ermittler verfügen dann über „das ganze strafprozessuale Instrumentarium“ zur Erhärtung des Verdachts. Die gegenwärtig laufenden Vorermittlungen würden noch einige Wochen laufen.

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