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Bombodrom: Jung kämpft für Truppenübungsplatz

Der Bundesverteidigungsminister will gegen das im Juli gefällte Urteil in Berufung gehen. Damals hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht die Nutzung des Übungsplatzes für Tiefflüge abgelehnt. Auch bei seinem neuen Anlauf dürfte Jung auf breiten Widerstand stoßen.

Das Bundesverteidigungsministerium hält nach einem Medienbericht an den Plänen zur militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide in Nordbrandenburg fest. Minister Franz Josef Jung kündigte in einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau" eine Berufung gegen eine Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts an. Dieses hatte im Juli die Betriebserlaubnis für das sogenannte Bombodrom bei Wittstock aufgehoben. Jung betonte, die Luftwaffe könne ihren Trainingsbedarf auf Dauer ohne Wittstock nicht decken.

Mit der juristischen Durchsetzung des Übungsplatzes will Jung nach eigenen Angaben "dem Auftrag des Parlaments gerecht werden". Bundesregierung und Bundestag hätten vor seiner Amtszeit entschieden, "dass wir bei Flugübungen im eignen Land einen regionalen Ausgleich herstellen müssen zwischen den Übungsplätzen Siegenburg im Süden, Nordhorn im Norden und Wittstock im Osten". Im übrigen bleibe es dabei, dass die Bundeswehr 75 Prozent ihres Übungsbetriebs ins Ausland verlagert habe.

Die Luftwaffe will den früheren sowjetischen Truppenübungsplatz bei Wittstock für 1700 Einsätze pro Jahr nutzen. Dabei sollen das 12.000 Hektar große Übungsgelände sowie umliegende Gemeinden teilweise in einer Höhe von nur 150 Meter überflogen werden. Gegen die Pläne wehren sich seit Jahren zahlreiche Bürgerinitiativen, Gemeinden und Unternehmen. Dem Verwaltungsgericht Potsdam liegen insgesamt 20 Klagen gegen eine 2003 vom Verteidigungsministerium erteilte Betriebserlaubnis für das Gelände vor.

Im Juli hatte das Gericht drei Musterklagen stattgegeben und die Betriebserlaubnis aufgehoben. Die Vorsitzende Richterin Beate Vondenhof hatte die Entscheidung mit einer fehlerhaften Abwägung der Interessen der Kläger und der Gefahr einer zu hohen Lärmbelastung begründet. (mit ddp)

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