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Brandenburg: Bunkermord-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Morgen sollen die Urteile im so genannten Bunkermord-Prozess verkündet werden. Als mutmaßliche Haupttäter sind Stephan T.

Morgen sollen die Urteile im so genannten Bunkermord-Prozess verkündet werden. Als mutmaßliche Haupttäter sind Stephan T. (18) und Ronny S. (27) angeklagt. Neben ihnen sitzt Thomas P. (28), weil er Verbrechen der beiden gedeckt und einem Opfer nicht geholfen haben soll. Zehn Tage lang hat das Potsdamer Landgericht verhandelt. Gestern hielten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers.

Über eine Stunde schildert Staatsanwalt Peter Mitschke seine Sicht der Verbrechen: Frühhsommer 2000. Der Kleinkriminelle Stephan T. wird kurzzeitig von der Polizei festgenommen. Danach stellt er seinen Bekannten Andreas S. (24) zur Rede, weil der über seine Verhaftung "gequatscht" haben soll. Die beiden Hauptangeklagten fahren mit ihm in den Wald, wo sie ihn misshandeln und seine Hand in einer Autotür einklemmen, bis sich der Rahmen verbiegt. Zwei Tage später bringen sie ihn wieder in den Wald. Diesmal sind die Misshandlungen schlimmer; die Täter treten und würgen ihr Opfer. Stephan T. sticht ihm 24 mal in den Hals. Dann werfen ihn die Täter in einen Graben. Er überlebt eher zufällig - und wendet sich in seiner Todesangst noch immer nicht an Arzt oder Polizei.

Aber die Stiefschwester Heidi F. (26), Mutter von drei Kindern, erfährt von den Untaten. So wird sie zur Gefahr für die Angeklagten. "Sie kommen überein, Heidi aus ihrer Wohnung zu locken, um sie zu beseitigen." Unter einem Vorwand fahren die Angeklagten - diesmal alle drei - die Frau zu einem Bunker bei Göttin, wo Ronny S. und Stephan T. sie eine Stunde lang malträtieren, ihr den Rückweg versperren und Feuer legen. Erst hier sei Thomas P. klar geworden, dass die Frau ermordet werden soll. Panisch verlässt er den Bunker. Hilfe holt er nicht - obwohl in Sichtweite Häuser stehen.

Julia, Heidis dreijährige Tochter, ist nach dem Tod der Mutter ohne Fürsorge. Die mutmaßlichen Mörder kümmern sich noch wochenlang um das Kind. Ende Juli bringen sie es um. Mehrfach fällt vor Gericht der Begriff "Entsorgung". Stephan T. sagt, Ronny S. habe Julias Brustkorb eingetreten. Ronny S. bestreitet das. Die Leiche ist wohl im Müll gelandet, wurde aber nie gefunden. Der Staatsanwalt plädiert auf zweifachen Mord.

Neun Jahre Jugendstrafe fordert er für den 18-Jährigen T., der außerdem in ein psychiatrisches Krankenhaus soll. Für Ronny S. beantragt er lebenslange Haft "mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld". So könnte S. nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Für Thomas P. fordert der Staatsanwalt ein Jahr auf Bewährung.

Stephan T.s Verteidiger Matthias Schöneburg schließt sich dem Staatsanwalt größtenteils an. Selten habe er mit so schweren Verbrechen zu tun gehabt, sagt Schöneburg. Für T. fordert er maximal acht Jahre Jugendstrafe und eine Therapie, weil sonst "mit weiteren schweren Straftaten gerechnet werden" müsse. Den Mord an Julia will er seinem Mandanten nicht angelastet wissen. Der Verteidiger von Ronny S. argumentiert anders: Sein Mandant habe Andreas S. zwar getreten, aber dann "versucht, ihn zu retten", indem er ihn in den Graben zog. Der Tod von Heidi F. sei kein Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge, weil sie letztlich an Unterkühlung starb. Julias Tod sei nicht bewiesen. Drei Jahre, acht Monate seien angemessen. Für Thomas P. fordert sein Anwalt Freispruch.

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