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Brandenburg: Datenschützerin zweifelt an Bedarf für Videokameras

Potsdam - Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat Zweifel an der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung in Brandenburg geäußert. Die Ergebnisse des bis zum Jahresende befristeten Modellversuchs in derzeit vier Kommunen stimmten sie „nicht euphorisch“, sagte Hartge am Mittwoch.

Potsdam - Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat Zweifel an der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung in Brandenburg geäußert. Die Ergebnisse des bis zum Jahresende befristeten Modellversuchs in derzeit vier Kommunen stimmten sie „nicht euphorisch“, sagte Hartge am Mittwoch. Es stelle sich die Frage nach der Berechtigung der Videoüberwachung. Entscheidend sei, ob es im Land echte Kriminalitätsschwerpunkte gibt, die den großen Aufwand rechtfertigen würden. Die Kosten belaufen sich – allein für den Modellversuch – auf jährlich 255 000 Euro.

Die CDU wies die Kritik umgehend als „nicht nachvollziehbar“ zurück. „Datenschutz darf kein Täterschutz sein“, erklärte der innenpolitische Sprecher Sven Petke. Die Videoüberwachung genieße eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, betonte CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek. Man sei sich mit der SPD prinzipiell einig, das Polizeigesetz noch in diesem Jahr mit dem Ziel zu ändern, die Videoüberwachung öffentlicher Plätze als polizeiliche Präventionsmaßnahme dauerhaft einzuführen. Umstritten ist in der Koalition allerdings, wie lange die Videoaufzeichnungen gespeichert werden dürfen. Die CDU plant eine Zwei-Wochen-Frist, die SPD will sie schneller löschen lassen. Die Datenschutzbeauftragte sagte, die Aufbewahrungsfrist sollte unter 48 Stunden betragen. ma.

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