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Brandenburg: Dennis’ Eltern ohne Auflage freigelassen

Neue Adresse unbekannt: Sie kehrten nicht in die Wohnung zurück, wo ihr totes Kind in der Kühltruhe lag

Von Sandra Dassler

Cottbus - Der Staatsanwalt ist schockiert, die Kriminalbeamten sind empört, doch das Cottbuser Amtsgericht bekräftigte gestern seine Entscheidung: Die Eltern des in der vergangenen Woche in einer Tiefkühltruhe entdeckten toten Jungen bleiben vorerst auf freiem Fuß. Auflagen – zum Beispiel die Pflicht, sich regelmäßig auf einer Polizeiwache zu melden – wurden nicht erteilt. In ihre Wohnung sind sie nach der Entlassung nicht zurückgekehrt.

Am Donnerstag hatte das Gericht die Haftbefehle gegen die 43-jährige Mutter und ihren 37-jährigen Mann aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener vor. Sie geht davon aus, dass der 1995 geborene Dennis seit 1999 nicht mehr regelmäßig gegessen hat, immer mehr abmagerte und kurz vor Weihnachten 2001 völlig entkräftet starb (der Tagesspiegel berichtete). Die Eltern hatten trotz des Zustands des Jungen keinen Arzt aufgesucht, ihn vor der Außenwelt versteckt und dahinvegetieren lassen. Um dies auch nach dem Tod des Jungen zu vertuschen, soll die Mutter seinen Leichnam in der Tiefkühltruhe versteckt und behauptet haben, Dennis liege wegen Diabetes in der Berliner Charité.

Obwohl der Leiter des Cottbuser Amtsgerichts betonte, dass die Eltern trotz Aufhebung der Haftbefehle weiter unter dringendem Tatverdacht stünden, löste die Nachricht von der Entlassung aus der U-Haft auch bei vielen Cottbusern Unverständnis aus: „Was muss man denn noch anstellen, um ins Gefängnis zu kommen?“, fragte eine Nachbarin der Familie und fügte hinzu. „Ich hoffe nur, die tauchen hier nicht wieder auf.“

Wegen solcher Äußerungen und Drohungen fährt die Polizei seit Donnerstag verstärkt Streife im Cottbuser Plattenbaubezirk Sandow, wo die Familie mit ihren Kindern lebte. Allerdings halten sich momentan nur zwei erwachsene Söhne in der Wohnung auf. Dennis’ jüngere Geschwister sind vom Jugendamt in einem Heim untergebracht worden. Die Eltern „haben wir an einen Ort gebracht, wo sie vor der Presse sicher sind“, sagte Hans J. Kelleners, der Anwalt der Mutter, dem Tagesspiegel. Auch das Gericht weiß nicht, wo das Ehepaar sich aufhält.

Kelleners ist zufrieden mit der Entscheidung, die U-Haft aufzuheben. „Meine Mandantin ist gehbehindert und hat keinen Cent“, erzählt er. „Wohin sollte sie flüchten?“ Das Amtsgericht sah es genauso. Verdunklungsgefahr drohe ebenfalls nicht mehr, da die wichtigste Zeugin bereits richterlich vernommen worden sei: Die Großmutter von Dennis soll ausgesagt haben, dass die Mutter den Jungen in mindestens einem Fall an sein Bett gefesselt hatte, damit er nicht störte.

Staatsanwalt Tobias Pinder hofft nun, dass das Cottbuser Landgericht nächste Woche seiner Beschwerde gegen die Aufhebung der Haftbefehle stattgibt: „Sie müssen mit drei bis 15 Jahren Haft rechnen. Der Anreiz zur Flucht ist also sehr groß“. Verteidiger Kelleners sieht das anders: „Wir sollten die psychiatrischen Gutachten abwarten“, sagt er und verweist auf Fälle, wo Menschen ihre verstorbenen Angehörigen versteckten, weil sie sich nicht von ihnen trennen wollten. Doch das „Verstecken in der Tiefkühltruhe“ klagt die Staatsanwaltschaft gar nicht an. „Nach Brandenburger Gesetz ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn man den Tod eines Menschen nicht meldet. Dafür kann maximal eine Geldstrafe verhängt werden“, sagt Staatsanwalt Pinder.

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