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Brandenburg: Der Fall Wolf: Ex-Minister führte keine Todesliste

Der Verdacht, dass Ex-Bauminister Jochen Wolf (59) auch Regierungschef Manfred Stolpe umbringen lassen wollte, hat sich nicht bestätigt. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft teilte gesternmit, aus den Ermittlungen hätten sich keine Hinweise ergeben, dass Wolf neben seiner Ehefrau weitere Personen töten lassen wollte.

Der Verdacht, dass Ex-Bauminister Jochen Wolf (59) auch Regierungschef Manfred Stolpe umbringen lassen wollte, hat sich nicht bestätigt. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft teilte gesternmit, aus den Ermittlungen hätten sich keine Hinweise ergeben, dass Wolf neben seiner Ehefrau weitere Personen töten lassen wollte.

Andre D., ein Freund und ehemaliger Mitarbeiter von Wolf, der den Killer für die Ehefrau des Ex-Ministers vermittelt hatte, bestritt nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Existenz einer "Todesliste". Die Bild-Zeitung habe ihn falsch zitiert. Die vermeintliche "Todesliste" hatte in den letzten Tagen bundesweit für Aufsehen gesorgt. Allerdings sind bei der Vernehmung von D. weitere belastende Einzelheiten bekannt geworden: Der 34-jährige gab an, bereits 1997 von Wolf beauftragt worden zu sein, eine Person zu finden, die seine Ehefrau gegen Bezahlung töten sollte. Als Honorar habe er von Wolf 10 000 Mark erhalten. Bisher hatte es geheißen, dass Wolf Ende 1998 unter dem Eindruck des Selbstmordes seiner russischen Geliebten Oksana Kusnezowa durchgedreht sei und den Mordplan geschmiedet habe. Einen Tag vor ihrem Selbstmord hatte die Russin Wolfs Ehefrau mit einer Pistole bedroht. In Ermittlerkreisen wird aufgrund der Aussage von André D. inzwischen nicht ausgeschlossen, dass Wolf seine Geliebte zum Mordversuch angestiftet haben könnte.

Wolf hat der Staatsanwaltschaft zufolge in seiner ersten Vernehmung am 28. Juli bestätigt, dass er bereits 1997 eine entsprechende Vereinbarung mit D. getroffen habe. Allerding soll nach seinen Aussagen die Mord-Idee von dem anderen ausgegangen sein. Nachdem über einen längeren Zeitraum nichts durch D. veranlasst worden sei, habe er die 10 000 Mark zurückverlangt und später auch erhalten. Auch D. bestätigte diese Aussage: Da er nach eigenen Angaben niemals einen Killer vermitteln wollte, hat die Staatsanwaltschaft jetzt gegen ihn ein Verfahren wegen Betrugs zum Nachteil Jochen Wolfs eingeleitet. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigte, hat Wolf den schließlich von ihm angeheuerten Killer Ralf M. (41) Anfang letzten Jahres in der Wohnung von D. in Berlin kennengelernt. Bei diesem Treffen will Wolf den Mordauftrag an M. erteilt haben. Der behauptet jedoch, dass es weitere Treffen gegeben habe.

So will M., ein wegen Betrugs und Körperverletzung vorbestrafter Ex-Fremdenlegionär, die Anzahlung auf seinen Mordlohn in Höhe von 10 000 Mark in zwei Raten bei konspirativen Treffs persönlich von Wolf erhalten haben. Laut Wolf wurde dagegen eine erste Rate von 5000 Mark an D. zur Weiterleitung an den Killer übergeben. Der "Vermittler" bestreitet wiederum, überhaupt etwas vom Mordlohn gewusst zu haben. Wolf, der sich nach einem Selbstmordversuch nach wie vor auf der Krankenstation der JVA Brandenburg befindet, soll heute zu diesen und anderen Widerprüchen ausführlich vernommen werden. In Justizkreisen geht man davon aus, dass die Verteidigungslinie Wolfs zusammenbricht: Wolf hatte behauptet, zwar den Mordauftrag erteilt, dann "die Sache" jedoch als erledigt angesehen zu haben. Für die Ermittler eine Schutzbehauptung: Denn Wolf habe seit Frühjahr 2001 in sechs abgehörten Telefonaten mit dem vermeintlichen Killer weder die Anzahlung zurückgefordert noch den Auftrag annulliert. Er sei auch am 27. Juli zum Treffen mit dem Killer zum Bahnhof Zoo gefahren und habe auf dessen Satz "Ich habe Deine Alte umgelegt..." einen Beweis verlangt: "Ich bin dreimal verarscht worden..."

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