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Brandenburg: Einige Kassen zahlen auch Anfang 2004 noch zu

Ab 1. Januar 2004 entfällt der KassenZuschuss für Brillengläser, außer bei unter 18-Jährigen und schwerst Sehbehinderten.

Ab 1. Januar 2004 entfällt der KassenZuschuss für Brillengläser, außer bei unter 18-Jährigen und schwerst Sehbehinderten. Das heißt, nur noch bis Ende 2003 zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 20 Euro pro Gläserpaar (bei gleichzeitig für Fern- und Nahsicht geeigneten Gläsern bis zu 100 Euro). Nun verwirren unterschiedliche Termin-Interpretationen die Versicherten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen legten fest, dass die alten Zuschüsse nur dann zu zahlen sind, wenn die fertige Brille bis zum 31. Dezember ausgeliefert wird. Viele Patienten müssen ihre Brille also trotzdem voll bezahlen, obwohl sie ihnen vom Augenarzt oder Optiker noch 2003 verschrieben wurde. So hält es zum Beispiel auch die AOK-Berlin und die Innungskrankenkasse Berlin-Brandenburg.

Rund 40 Krankenkassen (von bundesweit über 300) haben sich für den Kulanz-Weg entschieden: Sie zahlen auch dann den alten Zuschuss, wenn die 2003 beantragte Brille erst Anfang 2004 fertig ist. Zu diesen Kassen zählen die Techniker Krankenkasse, Deutsche Angestellten-Krankenkasse, Barmer Ersatzkasse, Kaufmännische Krankenkasse und eine Reihe von Betriebskrankenkassen. I.B.

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