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Existenzgefährdete Betriebe: EU genehmigt Dürrehilfe

Die Europäische Union hat das Dürrehilfe- Programm für existenzgefährdete Agrarbetriebe bewilligt. Das Verfahren zur Genehmigung sei erfolgreich abgeschlossen worden, sagte ein Sprecher des Agrarministeriums in Potsdam.

Potsdam - "Kein Landwirt wird in Brandenburg aufgrund der teilweise extremen Dürre in diesem Sommer Insolvenz anmelden müssen", betonte Agrarminister Dietmar Woidke (SPD). Auch wenn das Ausmaß der Dürrekatastrophe 2003 nicht erreicht worden sei, müsse bedrohten Betrieben gezielt geholfen werden.

Das Sonderprogramm wurde in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Landwirtschaftlichen Rentenbank entwickelt. Zur Existenzsicherung stehen 7,5 Millionen Euro vom Land bereit. Sie sollen existenzbedrohten Betrieben helfen, den Anschluss an die neue Ernte zu finden.

Zinsgünstiges Darlehen als Liquiditätshilfe

Die Liquiditätshilfe wird betroffenen Unternehmen im Regelfall in Form eines zinsgünstigen Betriebsmitteldarlehens gewährt. Neben der Liquiditätshilfe in Darlehensform enthält das Sonderprogramm auch eine Zuschussvariante, die allerdings auf den Kreis der Unternehmen beschränkt ist, die keine Betriebsmitteldarlehen mehr erhalten können. Antrags- und Bewilligungsstelle sowohl für den Dürrehilfe-Kredit als auch für den Dürrehilfe-Zuschuss ist die ILB.

Brandenburg war von der Hitzewelle im Juli in Verbindung mit ausbleibenden Niederschlägen und extremer Sonnenscheindauer besonders betroffen. Der durch Hitze und Trockenheit verursachte Gesamtschaden wird auf zirka 110 Millionen Euro geschätzt. Die Liquiditätshilfen werden bis zum Jahresende 2006 ausgezahlt. (tso/ddp)

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