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Brandenburg: Fall Ermyas M.: „Geständnis“ widerrufen Schweizer will gar nicht in Potsdam gewesen sein

Potsdam / Luzern – Sechs Tage lang blieb Marco Sch. bei seiner Version: Ja, er habe den Deutsch-Äthiopier Ermyas M.

Von Sandra Dassler

Potsdam / Luzern – Sechs Tage lang blieb Marco Sch. bei seiner Version: Ja, er habe den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. am Ostersonntag in Potsdam brutal ins Gesicht geschlagen. Nein, die beiden von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen seien unschuldig. Erst am gestrigen Nachmittag, nach tagelangen Verhören durch die Kantonspolizei in Luzern, widerrief der 27-Jährige sein „Geständnis“ und gab an, am Ostersonntag gar nicht in Potsdam gewesen zu sein.

Bereits im Mai hatte sich Marco Sch. telefonisch beim damaligen Anwalt des Hauptverdächtigen, Björn L., als Tatzeuge gemeldet. Der Anwalt informierte die Staatsanwaltschaft Potsdam, die Mitte Juli ein Rechtshilfeersuchen an die Schweizer Behörden stellte. Am vergangenen Donnerstag war der in Luzern wohnhafte Marco Sch. zum ersten Mal befragt worden. Am Freitag wurde er festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Dort wird er nach Auskunft des Luzerner Justizsprechers Franz Baumeler auch noch bleiben müssen. „Es ist ja keine Bagatelle, wenn jemand behauptet, an einer so schweren Straftat beteiligt beziehungsweise sogar der Haupttäter gewesen zu sein“, sagte Baumeler gestern dem Tagesspiegel. Man prüfe nun gründlich den Wahrheitsgehalt des Widerrufs. Und man wolle auch herausfinden, warum sich Marco Sch. selbst bezichtigte.

Der 27-Jährige hatte unter anderem behauptet, zur Schweizer Neonazi-Szene zu gehören und Kontakte zu dem Hamburger Anwalt und Neonazi Jürgen Rieger zu haben, was dieser bestätigte. Kenner der Neonazi-Szene halten es für möglich, dass das falsche Geständnis inszeniert war, um die beiden Tatverdächtigen – besonders Björn L. – zu entlasten. Marco Sch. hatte sich ausgerechnet drei Tage vor L.’s Haftprüfung als Täter bezichtigt. Das Oberlandesgericht hatte die Haftbeschwerde dennoch abgelehnt. Björn L. bleibt weiter in Untersuchungshaft. Wegen des Überfalls auf Ermyas M., der lange im künstlichen Koma lag und sich nicht an die Tat erinnern kann, wird den Beschuldigten schwere Körperverletzung vorgeworfen.

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