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werner k.

© dpa

Fall Werner K.: Freigelassener Sextäter soll umziehen

Die Brandenburger Landespolitik äußert Verständnis für die Bürgerproteste gegen den Triebtäter Werner K. Doch warnt sie eindringlich vor Selbstjustiz. Der Mann wurde wegen eines Justizfehlers frei gelassen.

Joachimsthal/Potsdam - Brandenburger Landespolitiker haben im Fall des Triebtäters Werner K., der wegen eines Justizfehlers frei ist, Verständnis für die Bürgerproteste geäußert. Zugleich warnten sie vor Selbstjustiz. Nicht nur in Joachimsthal, wo K. derzeit wohnt, sondern auch im Landtag erhitzte die Freilassung des als gefährlich geltenden und mehrfach verurteilten Triebtäters gestern die Gemüter.„Man kann die Leute verstehen. Sie haben berechtigte Sorgen. Ich bin selbst Vater von drei Kindern“, sagte SPD-Fraktionschef Günter Baaske am Dienstag. „Es wäre gut, wenn man schnell eine Lösung findet.“ Tatsächlich ist die Situation in Joachimsthal, wo Bürger gegen den neuen Nachbarn demonstrieren, angespannt. Werner K. wird – zu seinem Schutz und zu dem der Allgemeinheit – von der Polizei observiert. Derweil wird hinter den Kulissen versucht, ihn zum Umzug an einen anderen Ort zu bewegen. „Ich kann die Ängste, die Unzufriedenheit der Menschen verstehen. Mein Appell ist, nichts Ungesetzliches zu tun“, sagte CDU-Vizelandeschef Sven Petke, der auch Vorsitzender des Rechtsausschusses im Landtag ist. Es sei unbefriedigend, dass durch den Fehler der Justiz jetzt die Polizei „den schwarzen Peter“ habe. „Es gibt keine Erklärung für das Versagen des Landgerichtes.“

Wie berichtet, hatte der Bundesgerichtshof dem Landgericht Frankfurt (Oder) in dem Fall eine „mangelhafte rechtliche Bewertung“ attestiert, die „nicht nachträglich korrigiert“ werden könne. Das Landgericht wiederum verteidigte gestern seinen damaligen Beschluss. Es sei ein komplizierter Sachverhalt gewesen, die Kammer habe ihre Entscheidung „im Lichte damaliger Rechtsprechung sorgsam begründet“, sagte Sprecher Martin Fritsch. „Man ist heute sensibler.“ Inzwischen habe sich aber auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Umgang mit der sogenannten nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der regulären Haftstrafe bei besonders gefährlichen Straftätern weiterentwickelt.

Im Fall Werner K. hatte die Staatsanwaltschaft Ende September 2006 vergeblich versucht, Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erheben, der sich bereits 1995 zugetragen hatte. Ein früheres Ermittlungsverfahren im Jahr 2000 war eingestellt worden. Inzwischen war Werner K. durch einen DNA-Test überführt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Anklage abgelehnt, weil die Tat zu lange zurücklag. Rechtsmittel dagegen legte die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Frankfurter Gerichtes nicht ein. thm

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