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Flughäfen: Schönefeld-Gegner in akuter Geldnot

Dem Bürgerverein fehlen 100.000 Euro für eine Klage gegen die Nachtflugregelung auf dem BBI. Falls der Verein die notwendigen 300.000 Euro im Dezember nicht beisammen hat, will er die Klagevorbereitungen einstellen.

Schönefeld - Vor gut drei Jahren haben sie das größte Gerichtsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik organisiert, um den Bau des Großflughafens BBI in Schönefeld zu verhindern. Doch jetzt suchen die im „Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V.“ (BVBB) organisierten Gegner händeringend nach Geldquellen, um gegen die Nachtflugregelung am Flughafen zu klagen. Sollten keine Klagen von betroffenen Privatleuten zustande kommen, gebe es praktisch keine Chance mehr, die Neuregelung zu stoppen. Der vom Bundesverwaltungsgericht 2006 verlangte und im Oktober vom Potsdamer Infrastrukturministerium verkündete Beschluss sieht für die Zeit von 5.30 Uhr bis 23.30 Uhr fast uneingeschränkten Flugbetrieb mit bis zu 103 Starts und Landungen allein in den „Nachtrandzeiten“ vor, also nach abends um zehn und vor morgens um sechs. Während im Potsdamer Ministerium von einem „ausgewogenen Interessenausgleich“ die Rede war, empfinden viele Anwohner die Regeln als völlige Missachtung ihrer vom Verwaltungsgericht anerkannten Interessen.

„Wir brauchen noch mindestens 100 000 Euro“, sagte der langjährige BVBB-Chef Ferdi Breidbach am Freitag. Den noch etwa 3000 Mitgliedern – in Spitzenzeiten waren es laut BVBB mehr als 5000 – könnten nicht die gesamten Prozesskosten von schätzungsweise 300 000 Euro aufgebürdet werden. Viele hätten bereits mehrere Hundert Euro investiert. Nach Spendenaufrufen an Mitglieder und in Lokalzeitungen würden nun auch „Aktien“ für Spender ausgegeben – also eine Art gerahmte Spendenquittung. Der Verein erklärte, dass bereits das eigentliche Verfahren in Leipzig rund 1,5 Millionen Euro verschlungen habe. Außerdem seien die Mitglieder immer weniger bereit, in Vorleistung für die – je nach Schätzung – insgesamt 40 000 bis 120 000 Betroffenen zu gehen, die alle von einer Ausdehnung des Nachtflugverbots profitieren würden.

Die betroffenen Gemeinden hat der BVBB nur teilweise als Unterstützer gewinnen können: Das am Berliner Stadtrand gelegene Gosen-Neu Zittau habe zwar beschlossen, zwei Euro pro Einwohner für die Auseinandersetzung bereitzustellen. Aber im wesentlich größeren Blankenfelde-Mahlow sei die BVBB-Fraktion an den etablierten Parteien in der Gemeindevertretung gescheitert. Den Klägern sollen aber Gutachten der „Schutzgemeinschaft“ zur Verfügung gestellt werden. Diese Gemeinschaft vertritt die Interessen der Orte um BBI. Sie hatte zwar eine Klage angekündigt, aber nach Darstellung des Vereins hat sie vor Gericht wesentlich schlechtere Karten als die Privatleute, die mit ihrem Recht auf Gesundheit argumentieren könnten.

Falls der Verein die 300 000 Euro im Dezember nicht beisammen habe, wolle er die Klagevorbereitungen einstellen. Eingereicht werden müsste die Klage bis spätestens Mitte Februar. Der Anwalt Frank Boermann sieht mehrere Angriffspunkte, die sowohl die Größe des als betroffen anerkannten Areals betreffen als auch die von den Behörden erst nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eingeholten Stellungnahmen und Gutachten. Zugleich betonte er, dass praktisch alle derartigen Projekte vor Gericht entschieden würden und eine Klage der Gegner der normale Weg sei.

Boermann hofft noch, das Kostenrisiko durch Verhandlungen mit der neuen rot-roten Brandenburger Landesregierung drücken zu können. So könne das Land freiwillig darauf verzichten, sich Kosten für eigene Gutachter von den privaten Klägern erstatten zu lassen. Immerhin habe sich die jetzt mitregierende Linke im Wahlkampf noch als Gegnerin der Nachtflüge in Schönefeld profiliert.

Zu den am stärksten vom BBI-Fluglärm betroffenen Gebieten gehört auch der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Im dortigen Rathaus hieß es, man habe – anders als die Umlandgemeinden – kein Recht, die Bürger vor Gericht zu unterstützen.

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