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Brandenburg: Flughafen Schönefeld: Die Sorge wächst

Offiziell verbreitet die Landesregierung Optimismus: Trotz des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder), wonach die Planungsgrundlage für den Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) nichtig ist, könne das Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden. Die Inbetriebnahme des Airports sei noch 2007 möglich, betonte Ministerpräsident Stolpe gestern.

Offiziell verbreitet die Landesregierung Optimismus: Trotz des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder), wonach die Planungsgrundlage für den Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) nichtig ist, könne das Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden. Die Inbetriebnahme des Airports sei noch 2007 möglich, betonte Ministerpräsident Stolpe gestern. Doch wächst in Regierungskreisen die Sorge, dass das Großprojekt endgültig platzen, sich zumindest erheblich verzögern könnte. "Es sieht nicht gut aus", urteilten Regierungsvertreter inoffiziell.

Hingewiesen wird auch darauf, dass die Privatisierung der Betreibergesellschaft, der Berlin-Brandenburg Flughafen-Holding (BBF), auch im zweiten Anlauf zu scheitern drohe. Hintergrund ist das 50-Millionen Angebot des Bieterkonsortiums Hochtief und IVG, das die Landesregierung für nicht akzeptabel hält. Stolpe meinte gestern zwar, dass der Airport auch von der öffentlichen Hand mit geeigneten Finanzierungspartnern gebaut und nach seiner Fertigstellung verkauft werden könne. Doch bestehen nicht nur im Finanzministerium erhebliche Zweifel an der Realisierbarkeit. Hinzu kommt die Sorge, dass das laufende Planfeststellungsverfahren vor Gericht keinen Bestand hat. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Anwalt Peter Danckert warnte die Landesregierung gestern davor, "so zu tun, als ob sich durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes nichts geändert hat".

Die Frankfurter Richter hatten die mangelnde Einbeziehung der betroffenen Gemeinden in den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den Flughafen-Standort gerügt. Das Planfeststellungsverfahren habe jetzt erst recht "keine geeignete Grundlage", meine Danckert: Bei einem Projekt dieser Größe sei die raumordnerische Untersuchung des Standortes nötig. Danckert verlangte, das laufende Planfeststellungsverfahren auszusetzen und das überfällige Raumordnungsverfahren für den Standort einzuleiten. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellung für rechtswidrig erkläre. Er habe nie verstanden, dass sich die Landesregierung auf ein solches Risiko einlasse. Es seien kapitale Fehler gemacht worden, die teuer bezahlt werden müssten, und die man jetzt nicht noch überbieten sollte. Auch Danckert rechnet so oder so mit einem Zeitverzug von mindestens drei bis vier Jahren. Der für das Planfeststellungsverfahren zuständige Abteilungsleiter im Verkehrsministerium, Rainer Bretschneider, gestand ein, dass ein Raumordnungsverfahren für den Großflughafen "hilfreich und wünschenswert" gewesen wäre. Doch sei es formal nicht nötig. Auch sei die Entscheidung, auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten, nicht von seiner Behörde, sondern von der gemeinsamen Landesplanung beider Länder getroffen worden. "Wir sind jedoch hellwach", sagte Bretschneider. Seine Behörde prüfe gründlich, "mehr kann man nicht tun". Bisher habe sie alle Prozesse gewonnen. Im übrigen, so Bretschneider, sei das Verfahren "ergebnisoffen". Das Wirtschaftsministerium verkündete gestern, dass das Flughafen-Urteil "keine unmittelbaren" Auswirkungen auf das Projekt habe: "Wir gehen nicht von drei Jahren Verzögerung aus."

Michael Mara

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