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Brandenburg: Fünf Gesetze und ein Stolperstein

Der Landtag stimmt über Gemeindereform von CDU-Chef Schönbohm ab – und mancher fürchtet, dass die SPD sich für die Koalitionskrise rächt

Potsdam. Spannung vor der heutigen Abstimmung über die Gemeindereform von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) im Landtag: Zwar zeigten sich Schönbohm und die Regierungsfraktionen am Dienstag zuversichtlich, dass das größte aber auch umstrittenste Reformvorhaben trotz der jüngsten Turbulenzen in der großen Koalition planmäßig beschlossen wird. Doch bei einem der sechs Gesetze, mit denen die Zwangsvereinigung von rund 300 Gemeinden beschlossen werden soll, könnte die Abstimmung knapp ausfallen: Gegen die Eingemeindung von drei Gemeinden in die Lausitzstadt Cottbus gibt es massiven Widerstand aus der SPD.

Dennoch dürfte es am Ende reichen: Die Koalitionsfraktionen stellen 61 der 88 Sitze im Landtag, wobei mit 58 Anwesenden gerechnet wird. Acht Abgeordnete aus der SPD-Fraktion und zwei Abgeordnete aus der Union haben bislang angekündigt, einen Antrag gegen Zwangseingemeindungen nach Cottbus zu unterstützen. Er ist von fünf SPD-Abgeordneten, darunter Landtagspräsident Herbert Knoblich, eingebracht worden – und von CDU-Schönbohm als „nicht Ziel führend“ abqualifiziert worden. In der Union gibt es nun allerdings noch die Sorge, dass andere SPD-Genossen die Cottbus-Abstimmung als „Denkzettel“ gegen die Union und ihren Frontmann Schönbohm benutzen könnten. „Wer Frust abreagieren will, sollte nicht in die Politik gehen“, gibt der sich trotzdem zuversichtlich und geht von einer „satten Mehrheit“ aus.

Dennoch ist die Reform, mit der die Kleinstgemeinden verschwinden werden, im Land weiter heftig umstritten. So wird der Landtag zunächst über einen PDS-Antrag abstimmen, in dem eine Unterstützung der „Volksinitiative gegen Zwangseingemeindungen“ – die inzwischen bereits mehr als 39000 Unterschriften gesammelt hat – gefordert wird. Scheitert der Antrag wollen die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Auch haben viele Kommunen Klagen vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Schönbohm sowie die Sprecher der Koalitionsfraktionen, Sven Petke und Werner Siegwart Schippel, betonten einhellig: Man erwarte die Klagen gelassen und sei sich auch einig, dass sie keinen Einfluss auf die Kommunalwahl im Herbst 2003 haben.

Einig ist man sich bei den anderen fünf Gesetzen, über die am heutigen Mittwoch abgestimmt wird; darunter die Eingemeindung von Golm in Potsdam und von Wust und Gollwitz in die Stadt Brandenburg. Gerechnet wird allenfalls mit einzelnen Gegenstimmen. Schönbohm erinnerte daran, dass es 1999 im Land noch 1479 Gemeinden gegeben habe, darunter viele mit weniger als 500 Einwohnern. Heute sind es 727 Gemeinden. Damit wurde in der bisherigen Phase der freiwilligen Zusammenschlüsse die Zahl der Gemeinden halbiert. Nach den neuen Gemeindestrukturen gibt es im einwohnerstarken „Speckgürtel“ künftig nur noch amtsfreie Einheitsgemeinden mit mindestens 5000 Einwohnern. In den dünner besiedelten Randregionen bleiben die bisherigen Verwaltungsämter bestehen, die für mehrere Dörfer die Verwaltungsarbeit erledigen. Allerdings dürfen künftig nur noch Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern zu einem solchen Amt gehören. Gerade in den Randregionen zeige sich, wie notwendig die Gemeindereform ist, sagte CDU-Innenpolitiker Sven Petke: schon wegen des Einwohnerverlusts.

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