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Gedenkstein-Schändung: Haftbefehle abgelehnt

Nach der Schändung des Gedenksteines für die einstige Synagoge von Frankfurt (Oder) sind alle Tatverdächtigen wieder auf freiem Fuß. Die Haftrichterin lehnte alle neun beantragten Haftbefehle ab.

Frankfurt (Oder) - Gegen acht Beschuldigte werde aber weiterhin wegen Volksverhetzung, Landfriedensbruch, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung ermittelt, wie ein Sprecher der Frankfurter Anklagebehörde sagte. Einem neunten Verdächtigen werde Volksverhetzung vorgeworfen, weil er in der Nähe des Gedenksteins NS-Parolen gerufen haben soll.

Nach einer Gedenkstunde zur Pogromnacht von 1938 hatten Randalierer am Donnerstagabend niedergelegte Blumengebinde zertreten und weggeworfen. Eine Person soll "Sieg Heil" gerufen haben. Die Polizei nahm nach neuesten Angaben insgesamt 18 Verdächtige fest. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich zum Teil um polizeibekannte Angehörige der rechten Szene. Gegen neun von ihnen stellte die Anklagebehörde keinen Haftantrag, weil eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. (tso/ddp)

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