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Brandenburg: Gefesselter Mann starb an Stress

Bauer wollte ihn festnehmen. Das Recht hat jeder – mit Abstrichen

Böhne. „Tod durch Stress“ stellte der Arzt bei einem 44jährigen Litauer fest, der, wie berichtet, bereits am vergangenen Donnerstag in Böhne (Kreis Havelland) gestorben war. Der Mann hatte bei einem 52-jährigen Landwirt die Scheiben eingeworfen, war von dem Mann festgehalten und mit einem Strick an einen Zaun gefesselt worden. Anschließend hatte der Landwirt die Polizei gerufen. Als die Beamten eintrafen, war der Litauer tot. Die Todesursache sei ein Phänomen, „das durch die medizinische Literatur“ geistere, sagte ein Berliner Gerichtsmediziner. Wer unter gesundheitlichen Vorschäden leide, sei stärker gefährdet als gesunde Menschen.

Gegen den Landwirt werde wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge ermittelt, sagte der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft Ralf Roggenbuck. Ob der Landwirt aber tatsächlich angeklagt wird, ist noch unklar. Denn tatsächlich hat er nach Paragraf 127 Strafprozessordnung das Recht, einen Straftäter festzunehmen (Jedermannsrecht). Aber er dürfe ihn nicht schlagen und vorsätzlich verletzen, sagte ein Jurist: „Aber wenn der Mann stärker ist als derjenige, der ihn festnehmen will, darf er ihn auch festbinden.“ Die Grauzone, was erlaubt ist und was nicht, sei groß und hänge vom Einzelfall ab, den die Justiz dann prüfen müsse.weso

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