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Brandenburg: Gericht hinter Gittern

Gestern begann Rocker-Prozess in Cottbus unter strengen Sicherheitsauflagen

Cottbus - Die Wege zum Cottbuser Landgericht waren mit Gittern versperrt. Polizeibeamte patrouillierten. Drei Straßen in der Innenstadt waren vollständig abgesperrt. Mit leichter Verspätung und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat gestern der Prozess gegen den Rocker André S. wegen versuchten Totschlags begonnen. Die Angst vor Auseinandersetzungen der rivalisierenden Rockergruppen Bandidos und den Hells Angels hatte den Richter in Absprache mit der Polizei zu den drastischen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.

Mehr als 20 Einsatzwagen der Polizei und etwa 100 Beamte wachten bereits seit den Morgenstunden rund um das Landgericht. Vor dem Eingang zum Gerichtssaal wurden alle Personen gründlich durchsucht. Die Plätze im Verhandlungsraum waren restlos gefüllt. Rund 20 Mitglieder der Bandidos wollten den Prozess vom Zuschauerbereich aus beobachten. Zehn Polizeibeamte passten auf die Rocker auf. Anhänger der Hells Angels waren nicht im Saal.

Kurz nach elf Uhr begleiteten zwei Polizisten den Angeklagten André S., ein Mitglied der Bandidos, in Handschellen in den Gerichtssaal. Der 26-Jährige gab in seiner Stellungnahme, die von seinem Anwalt verlesen wurde, zu, am 9. Februar dieses Jahres in der Cottbuser Innenstadt mehrere Schüsse abgefeuert zu haben. Ein Mitglied der Hells Angels war dabei lebensgefährlich verletzt worden.

Der 26-Jährige war nach eigenen Angaben mit seiner Verlobten und seinem Kind von einem Einkaufsbummel auf dem Heimweg gewesen. Plötzlich seien sie auf der Straße von rund 15 Mitgliedern der Hells Angels bedroht und beschimpft worden. Sie hätten mit Schlagstöcken und Baseballschlägern gedroht. Daraufhin habe er mit einer Pistole zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben. Als sich ein vermeintliches Hells-Angels-Mitglied näherte und ihn aus kurzer Entfernung mit Reizgas besprühte, sei seine Wahrnehmung nur noch schemenhaft gewesen. Auf der Flucht habe er über seine Schulter zwei bis drei Schüsse in Richtung der Verfolger abgegeben. Dass jemand verletzt wurde, sei ihm erst auf der Polizeiwache gesagt worden. Dorthin hatte er sich wenig später freiwillig begeben.

Die Waffe habe der Angeklagte Ende 2007 erworben, „zum Schutz und zur Abschreckung, aber nicht zum Töten“, sagte André S. Grund für die Anschaffung sei eine Auseinandersetzung gewesen, als er bei einem Türsteherjob zusammengeschlagen worden war. Neben dem versuchten Totschlag wurde dem Cottbuser der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll im Jahr 2006 zweimal größere Mengen Amphetamine gekauft und später verkauft haben. André S. gestand beide Delikte. Einen Vorfall vom 4. Februar 2007 wies er von sich. Damals war in Forst einer Person mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen worden. Dem mutmaßlichen Schützen drohen nun bis zu zehn Jahre Haft. Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt.

Dem Konflikt zwischen den beiden Motorradgangs liegen laut Polizei Expansionsbestrebungen beider Vereinigungen zugrunde. Die brutalen Revierkämpfe haben unter anderem mit der lukrativen Türsteherszene zu tun. lh

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