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Brandenburg: Gewalttäter bleibt auf freiem Fuß

Noch immer kein Beschluss zur Sicherungsverwahrung von Dietmar J.

Berlin - Über den Gewalttäter Dietmar J. wurde am Montag vor dem Landgericht verhandelt, doch ohne Ergebnis. Ob der Mann weiter gefährlich ist und deshalb zum Schutz der Allgemeinheit in Sicherungsverwahrung muss, ist vorerst unklar. J.s Verteidiger Thomas Beckmann bestätigte nur, dass ein Termin stattgefunden habe. „Der Sachverständige wurde zu seinem schriftlichen Gutachten angehört“, sagte Beckmann.

Der Fall hatte in der vergangenen Woche Aufregung ausgelöst. Zweieinhalb Jahre lang war es der Justiz nicht gelungen, über J.s Gefährlichkeit und seinen weiteren Verbleib in der Haftanstalt zu entscheiden. Schließlich erhob J. Untätigkeitsbeschwerde vor dem Kammergericht, bekam Recht – und kam am 15. Juni frei. Das Kammergericht sparte nicht mit Vorwürfen an die Strafvollstreckungskammer und warf dieser vor, durch die Verschleppung des Verfahrens mehrere Grundrechte des Häftlings verletzt zu haben. Dietmar J. war im Oktober 1998 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im Februar 2005 hatte er seine Strafe verbüßt. Seitdem wartete er auf die Entscheidung, ob er in Sicherungsverwahrung muss. Das Sachverständigengutachten dazu gibt es seit September 2005.

Verletzte Grundrechte sind in Berlins Gefängnissen an der Tagesordnung. 20 Sicherungsverwahrte sitzen derzeit ein, 60 Verurteilte büßen ihre Haft ab und sind für eine anschließende Sicherungsverwahrung vorgesehen. Da sie ihre Strafe dann verbüßt haben und nur noch zum Schutz der Allgemeinheit eingesperrt bleiben, haben sie weitergehende Rechte als Strafgefangene – sie dürfen eigene Kleidung tragen, sich beschäftigen, mehr Besuch empfangen. Allerdings können sie diese Rechte derzeit in Berlin nicht ausüben, weil sie zusammen mit Strafgefangenen untergebracht sind; ein rechtswidriger Zustand, der von CDU und Grünen beanstandet wird.

Am Mittwoch will die Opposition auf Betreiben der CDU Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses zu Dietmar J. befragen. Die CDU-Rechtspolitikerin Cornelia Seibeld forderte, den Sicherungsverwahrten ein eigenes Gebäude zuzuweisen, um deren Rechte zu wahren. Ihr grüner Kollege Benedikt Lux wirft der Justizverwaltung vor, für die Sicherungsverwahrung keinen Plan zu haben. Er sieht menschliche Dramen: „Die Leute sterben im Knast, obwohl sie kein lebenslänglich bekommen haben und niemandem was zuleide tun würden.“ Die Justiz kennt ihre Defizite. Auch 144 Strafgefangene waren im Mai 2007 nach Justizangaben „verfassungswidrig untergebracht“.

Kerstin Gehrke/Fatina Keilani

Kerstin Gehrke, Fatina Keilani

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