Brandenburg: Großflughafen Berlin: Planfeststellung
Im Planfeststellungsverfahren wird geprüft, ob und wie das Vorhaben mit allen davon berührten Belangen vereinbar ist. Einwendungen können Behörden und Institutionen (Träger öffentlicher Belange) sowie Private vorbringen.
Im Planfeststellungsverfahren wird geprüft, ob und wie das Vorhaben mit allen davon berührten Belangen vereinbar ist. Einwendungen können Behörden und Institutionen (Träger öffentlicher Belange) sowie Private vorbringen. Alle Einwendungen müssen in Anhörungen geprüft werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden - nach dem Verkehrswegebaubeschleunigungsgeetz aber nur in einer Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht.
kt
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