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Brandenburg: Haftstrafen im Brandstifter-Prozess

Siebeneinhalb Jahre für ehemaligen Diskotheken-Chef aus Eberswalde

Frankfurt (Oder). Der ehemalige Geschäftsführer einer Diskothek in Eberswalde muss als Drahtzieher von Brandstiftungen in Konkurrenz-Lokalen für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Fünf Mitstreiter des 33-Jährigen verurteilte das Landgericht Frankfurt (Oder) am Montag zu Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren, ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu sieben Jahre und zehn Monate Gefängnis beantragt, die Verteidiger plädierten durchweg für geringe Strafen. Die aus Berlin und Brandenburg stammenden Männer auf der Anklagebank hatten zwischen 1997 bis 1999 Diskotheken in mehreren Städten der Region angezündet. In dem Prozess ging es um Feuer in der Tanzgaststätte „Zum Goldenen Hufeisen“ in Altranft (Märkisch-Oderland), in der Diskothek „Foxy“ in Milmersdorf (Uckermark) sowie in der bekannten Disko „Easy“ in Frankfurt. Alle Lokale brannten völlig nieder. Der Sachschaden betrug umgerechnet mehr als zwei Millionen Euro. Die 26 bis 38 Jahre alten Männer auf der Anklagebank hatten Geständnisse abgelegt und Reue gezeigt. Der ehemalige Disko-Geschäftsführer gestand, die Aufträge für Brandstiftungen erteilt zu haben. Er habe seine Konkurrenz aus dem Feld räumen wollen, sagte der 33-Jährige. Ein ehemaliger Türsteher und früherer Polizist gab zu, die Brandstiftungen organisiert zu haben. Er erhielt drei Jahre Freiheitsentzug. Die eigentlichen Brandstifter waren nach eigenen Angaben zur Tatzeit drogenabhängig. „Vor den Taten hab ich Kokain gezogen, damit die Angst weggeht“, berichtete ein 26-Jähriger. Sie hätten mit dem Lohn für die Brandstiftungen Schulden abbezahlt, gaben die beiden an. dpa

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