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Keine Therapie: Werner K. bleibt in Joachimsthal

2008 löste die Rückkehr des verurteilten Sexualstraftäters Werner K Proteste bei den Anwohnern in Joachimsthal aus. Bis heute ist kein passender Therapieplatz gefunden worden. Nun soll er bleiben.

Joachimsthal – Der verurteilte Sexualstraftäter Werner K. (50) wird weiterhin in Joachimsthal (Barnim) bleiben und rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Denn Pläne des Brandenburger Justizministeriums für eine länderübergreifende Therapieeinrichtung lassen sich vorerst nicht umsetzen. Das erklärte Ministeriumssprecher Thomas Melzer dem Tagesspiegel. Zwar gebe es Gespräche mit benachbarten Bundesländern und einem anerkannten freien Träger über eine zentrale Einrichtung. „Doch wir haben das Problem, dass es derartige Fälle nur sehr selten gibt“, sagte Melzer. Ursprünglich sollte bereits im Frühjahr dieses Jahres eine neue Therapiestätte eingerichtet sein, nachdem es im vergangenen Jahr zu Protesten Joachimsthaler Bürger gegen den Aufenthalt von K. in der Stadt am Rand der Schorfheide kam.

K. saß 22 Jahre lang in Haft, weil er Frauen und Kinder vergewaltigt hatte. Anschließend war er zu einer nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung wegen rechtlicher Mängel wieder auf. Es war eine Justizpanne: Die Sicherungsverwahrung gegen den immer noch als gefährlich eingestuften Mann war nicht fristgerecht beantragt worden.

Seit April 2008 ist K. wieder ein freier Mann. Er zog zu seinen Verwandten nach Joachimsthal, dort aber machte eine Bürgerinitiative gegen K. mobil. Zwei freiwillige Versuche des 50-Jährigen, sich in stationären Einrichtungen behandeln zu lassen, schlugen fehl. Wegen des großen Medieninteresses musste K. erst die eine Klinik verlassen, schließlich brach er Mitte Oktober vergangenen Jahres die Therapie auf Schloss Zahren bei Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) ab, weil auch hier Anwohner und Kommunalpolitiker gegen den Aufenthalt protestierten.

Ministeriumssprecher Melzer sagte nun, bei den benachbarten Bundesländern sei die Bereitschaft, Geld für eine gemeinsame Einrichtung bereitzustellen, nicht vorhanden. „Es ist schwer, die Erkenntnis für einen Bedarf zu wecken, der praktisch in diesen Ländern nicht besteht.“ Zudem sei der logistische und finanzielle Aufwand für das Personal und eine solche Therapiestätte hoch. Werner K. bräuchte eine Einrichtung, in der er betreut leben könnte, die aber nicht in einer Stadt oder an einem Verkehrsknotenpunkt liegen dürfte.

„Glücklicherweise läuft es in diesem Fall bisher gut. Werner K. ist kooperativ und lässt sich ambulant behandeln“, sagte Melzer. K. wird demnach weiter von Mitarbeitern des sozialtherapeutischen Übergangswohnheimes Schloss Zahren betreut. Eine akute Gefährdung für die Joachimsthaler sieht der Ministeriumssprecher nicht: „Es gibt einen Rücklauf zur Führungsaufsicht, wo ein gewisses Alarmsystem installiert ist, wenn sich in der Gemütsverfassung etwas ändern würde.“

Für Fälle wie Werner K. gebe es eine Versorgungslücke, das hätten auch andere Bundesländer wie Baden-Württemberg erkannt. Doch dabei handle es sich um „Einzelfälle, die Rechtslücken zuzuschreiben sind, die aber geschlossen wurden“. So sei etwa das Gesetz zu Sicherungsverwahrung verschärft worden. Viele Länder seien daher nicht bereit, eine solche sozialtherapeutische Einrichtung aufzubauen. „Da Fälle wie Werner K. Ausnahmen sein werden, läuft man Gefahr, eine Einrichtung zu etablieren, die praktisch nicht benötigt wird.“ Insbesondere die Kosten würden eine länderübergreifende Lösung erschweren.

Vorerst bleibt es also dabei. Werner K. wird stets von Polizisten bewacht. Thomas Melzer sagt: „Da sich eine billigere Variante nicht anbietet, überstürzt man nichts.“

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