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Brandenburg: Kita-Streit: Was darf Volkes Stimme kosten?

Wird Brandenburgs Verfassungsgericht den Weg für einen Volksentscheid gegen die unpopulären Kita-Kürzungen freimachen und so der Großen Koalition die bislang schwerste politische Niederlage bereiten?Das höchste Gericht des Landes muss darüber entscheiden, ob der Hauptausschuss des Landtages gegen die Verfassung verstoßen hat, als er im vorigen Herbst die Kita-Volksinitiative mit 154 000 Protest-Unterschriften kurzerhand für unzulässig erklärte.

Wird Brandenburgs Verfassungsgericht den Weg für einen Volksentscheid gegen die unpopulären Kita-Kürzungen freimachen und so der Großen Koalition die bislang schwerste politische Niederlage bereiten?

Das höchste Gericht des Landes muss darüber entscheiden, ob der Hauptausschuss des Landtages gegen die Verfassung verstoßen hat, als er im vorigen Herbst die Kita-Volksinitiative mit 154 000 Protest-Unterschriften kurzerhand für unzulässig erklärte. Wenn heute die erste Verhandlung stattfindet, ist Aufmerksamkeit garantiert: Die Klage des Aktionsbündnisses "Für unsere Kinder" wird im Gerichtssaal von zwei prominenten Polit-Anwälten vertreten. Es sind der Berliner PDS-Spitzenkandidat Gregor Gysi und der letzte DDR-Innenminister Peter- Michael Diestel (CDU).

Gegenüber dieser Zeitung sprach Diestel, nach 1990 CDU-Fraktionschef und Vorsitzender des Verfassungsausschusses im Land, von einer "paradoxen" Situation: Bei der Entstehung der Brandenburger Verfassung habe er davor gewarnt, die plebiszitären Elemente zu überziehen. Um so bedrückender sei es, dass sich heute einstige Verfassungsväter aus der SPD, wie Regierungschef Manfred Stolpe oder Bildungsminister Steffen Reiche, offenbar von früheren Ansprüchen direkter Demokratie verabschiedet hätten. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft spricht von einer "Provokation", dass inzwischen neue Kita- Kürzungen beschlossen worden seien.

Für Diestel, der vorsichtig optimistisch in das Kita-Verfahren geht, ist es Präzedenzfall: "Es geht schließlich darum, ob die gesamte Volksgesetzgebung ein stumpfes Schwert ist." Die Koalitionäre von SPD und CDU hatten sich bei ihrer Entscheidung im Hauptausschuss auf einen Verfassungs-Passus berufen, wonach Volksbegehren, Volksinitiativen und Volksentscheide zum Landeshaushalt nicht zulässig sind.

Als das Parlament im Vorjahr den zuvor bundesweit einmaligen Kita-Rechtsanspruch bis zum 12. Lebensjahr einschränkte, war die Einsparung von 68 Millionen Mark das Ziel. Da jedoch, so Diestels Einwand, im Grunde jede Volksinitiative finanzielle Auswirkungen habe, würde die ambitionierte märkische Volksgesetzgebung ins Leere laufen: Sollte das Gericht so entscheiden, "wäre es ein Gebot der Ehrlichkeit, die Verfassung zu ändern."

Auch in der Regierungskoalition wird das Urteil mit Spannung erwartet. Politiker von SPD und CDU befürchten einen "Dammbruch" in der Sparpolitik, falls das Verfassungsgericht der Klage stattgeben sollte. Dann, so Thomas Lunacek, CDU-Generalsekretär und Haushaltsexperte, müsse über Konsequenzen nachgedacht werden - notfalls sogar über eine Einschränkung der plebiszitären Elemente in der Verfassung.

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