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Brandenburg: Klage gegen Genmais-Erlass

Bauer hält Abstand zu Naturschutzgebieten nicht ein

Potsdam - Im Land Brandenburg hat der erste Landwirt Klage gegen ein von Naturschutzbehörden verhängtes Anbauverbot für Genmais eingereicht. Bauer Christoph Plass aus Liebenwalde (Oberhavel) wendet sich gegen einen im März vom brandenburgischen Umwelt- und Agrarministerium verhängten Erlass, in dem deutschlandweit erstmals Mindestabstände zwischen Genmais-Feldern und Naturschutzgebieten definiert wurden – nämlich mindestens 800 Meter. Damit hatte Brandenburg eine Lücke im Gentechnikgesetz des Bundes geschlossen, in dem keine Mindestabstände festgelegt sind.

Die Naturschutzbehörden im Landkreis Oberhavel untersagten dem Ministeriumserlass folgend den Genmais-Anbau auf fast allen Äckern des Bauern, da fast alle seine Felder entweder im oder zu dicht am Schutzgebiet „Schnelle Havel“ liegen. Nur für einen Acker erhielt Bauer Plass eine Ausnahmegenehmigung.

„Das ist kalte Enteignung“, sagt der Landwirt. Er wendet sich auch gegen eine in dem Erlass festgelegte Verträglichkeitsprüfung. Mit der muss nachgewiesen werden, dass der Genmais in der Nachbarschaft lebende seltene Schmetterlingsarten nicht gefährdet. Denn der Genmais der Firma Monsanto, der als einziger in Deutschland für den Freilandanbau zugelassen ist, enthält ein Gift gegen eine den Mais schädigende Falterart, den Maiszünsler. Das Gengift könnte aber auch andere Arten schädigen. Nach Ansicht des nun klagenden Bauern ist dieser Verträglichkeitsnachweis zu teuer und kompliziert. axf

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