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Polizisten vor Gericht: Aus kurzer Distanz erschossen

Nach der Erschießung eines Straftäters stehen drei Berliner Polizisten demnächst in Neuruppin vor Gericht. An Silvester 2008 erschossen sie einen 26-Jährigen bei einem Festnahmeversuch.

Schönfließ/Neuruppin - Es wird ein aufsehenerregender und aufwendiger Prozess: Drei Berliner Zivilfahnder stehen wegen der tödlichen Schüsse auf einen Serienstraftäter am Silvesterabend 2008 im brandenburgischen Schönfließ (Oberhavel) ab 4. Mai vor dem Landgericht Neuruppin. Die erste große Strafkammer will sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin bereits am Abend des ersten Verhandlungstages bei einem Außentermin den wenige Kilometer nördlich von Pankow gelegenen Tatort ansehen. Vorgesehen sind neun Prozesstage, Ende Juni soll es ein Urteil geben.

In der rund 100-seitigen Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Neuruppin dem Berliner Polizisten Reinhard R. (36) Totschlag vor, seinen beiden Kollegen versuchte Strafvereitelung im Amt. Laut Anklage soll R. den 26-jährigen Dennis J. bei einem Festnahmeversuch ohne eine Notwehrsituation erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft konnte keinen „Rechtfertigungsgrund“ für die Tötung des mit Haftbefehl Gesuchten erkennen.

Das Opfer hatte in einem gestohlenen Jaguar in einer Parkbucht vor dem Haus seiner Freundin in Schönfließ gewartet, der Motor lief aber nicht. Die Fahnder waren schon länger hinter Dennis J. her, auf dessen Konto gingen 160 Straftaten, von Einbruch bis zu gefährlicher Körperverletzung. Zweimal war der Neuköllner den Polizisten schon entwischt. Schließlich führte ein Tipp sie am Silvesterabend 2008 nach Schönfließ. Den Ermittlungen zufolge ging Reinhard R. zum Wagen von J., nach einem Wortwechsel gab er den ersten, tödlichen Schuss aus kurzer Distanz durch die Scheibe ab, sieben weitere Schüsse auf den Wagen folgten. Der Gesuchte konnte losfahren, erlag nach einigen Metern aber dem Lungensteckschuss.

Die anderen Beamten sollen wissentlich mit falschen Angaben versucht haben, den Totschlag zu vertuschen und eine Bestrafung ihres Kollegen zu verhindern. Sie hatten bestritten, etwas von dem Tatablauf mitbekommen zu haben, obwohl sie nur wenige Meter vom Geschehen entfernt standen. Über dienstrechtliche Maßnahmen will die Berliner Polizei nach bisherigem Stand erst nach einer Verurteilung entscheiden. Reinhard R. ist vom Dienst suspendiert, die Mitangeklagten nicht. Alexander Fröhlich

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