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Prozess: Trotz verbüßter Strafe – Mörder bleibt im Gefängnis

Die Bundesrichter bestätigen die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Sextäter. Brandenburg hatte auf das neue Gesetz gedrungen, das nun in Kraft bleibt.

Potsdam/Leipzig - Die Gesetzeslücke ist nun geschlossen. Und der brutale Mörder Burkhardt M. sitzt rechtmäßig im Gefängnis, obwohl seine 15-jährige Haftstrafe abgelaufen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigt. Die Frankfurter Richter hatten 2007 erstmals in Deutschland die sogenannte Sicherheitsverwahrung nachträglich angeordnet, obwohl keine neuen Tatsachen bekannt geworden waren. Das war zuvor wegen einer Gesetzeslücke nicht möglich gewesen.

Das Landgericht war 2007 zu der Auffassung gelangt, Burkhardt M. nicht aus der Haft entlassen zu können, weil er weiterhin extrem gefährlich sei. Der 46-Jährige war 1992 in Neulewin im Oderbruch in das Haus einer Bekannten eingedrungen, weil er Sex haben wollte. Als die 24 Jahre alte Frau ihn abwies, geriet M. in einen regelrechten Blutrausch und tötete sie und ihren dreijährigen Sohn mit Schlägen und Messerstichen.

Zuvor waren in Brandenburg alle Anträge auf nachträgliche Sicherheitsverwahrung wegen des Rückwirkungsverbots gescheitert. Die Richter hätten sie schon beim Urteil anordnen müssen. Nach Angaben des brandenburgischen Justizministeriums war auch bei Burkhardt M. bereits im Prozess 1993 erkennbar, dass von ihm weiter Gefahr ausgehen werde. Doch damals sei die Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtlich nicht möglich gewesen. Bis 1995 war diese auf dem Territorium der ehemaligen DDR laut Einigungsvertrag untersagt.

Der BGH bestätigte mit seiner gestrigen Entscheidung auch das neue Gesetz, mit dem im April 2007 diese gesetzliche Lücke geschlossen wurde. Demnach können Richter Sicherungsverwahrung auch nachträglich gegen Täter anordnen, die bis Mitte 1995 in Ostdeutschland vor Gericht standen. Dieses Vorgehen sei – „trotz gewisser Bedenken“ – nicht verfassungswidrig, erklärten die Leipziger Richter. Ostdeutsche Justizminister hatten in der Vergangenheit immer wieder auf diese Gesetzesänderung gedrängt, weil die Freilassung einiger als gefährlich geltender Sexualstraftäter bevorstand.

Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) begrüßte gestern die BGH-Entscheidung: „Sie zeigt, wie berechtigt die Hartnäckigkeit war, mit der die Landesregierung Brandenburg vom Bundesgesetzgeber das Schließen der gefährlichen Gesetzeslücke gefordert hat“, sagte Blechinger dem Tagesspiegel. Die Gerichte hätten nun nicht nur ein wirksames, sondern auch ein verfassungskonformes Instrumentarium in die Hände bekommen, um die Bevölkerung vor Gewalttätern zu schützen.

Juliane Wedemeyer

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