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Brandenburg: Rechte der Opposition: Verfassungsgericht fügt der Regierung neue Schlappe zu

Erneute Schlappe für die Landesregierung, die wiederholt vom Verfassungsgericht ermahnt wurde, Rechte der Opposition nicht einzuschränken: Die obersten Richter des Landes gaben jetzt der PDS-Abgeordneten Esther Schröder recht, die ihre in der Verfassung garantierten Rechte beschnitten sah. Der Anlass: Schröder wollte in einer Kleinen Anfrage von der Regierung wissen, wie viele Mitarbeiter der Ministerien "auf den einzelnen Personalebenen" aus den alten und wie viele aus den neuen Ländern kämen.

Erneute Schlappe für die Landesregierung, die wiederholt vom Verfassungsgericht ermahnt wurde, Rechte der Opposition nicht einzuschränken: Die obersten Richter des Landes gaben jetzt der PDS-Abgeordneten Esther Schröder recht, die ihre in der Verfassung garantierten Rechte beschnitten sah. Der Anlass: Schröder wollte in einer Kleinen Anfrage von der Regierung wissen, wie viele Mitarbeiter der Ministerien "auf den einzelnen Personalebenen" aus den alten und wie viele aus den neuen Ländern kämen. PDS-Fraktionschef Lothar Bisky beteuert zwar gegenüber dem Tagesspiegel, die PDS habe keine Anti-Wessi-Ressentiments schüren, sondern nur Aufschluss darüber erlangen wollen, wie stark Ostdeutsche in Führungspositionen vertreten seien und wie sich die Gehaltsstaffelung BAT Ost und West auswirke.

Staatskanzleichef Rainer Speer ist hingegen bis heute überzeugt, dass die PDS mit immer neuen Anfragen zum Thema "die Neidschiene fahren will". Sie wolle "zum Ausdruck bringen will, dass zu viele Wessis in der Regierung tätig sind". Prompt lehnte die Landesregierung eine Beantwortung mit der Begründung ab, dass ihm zehnten Jahr der deutschen Einheit die biografische Herkunft der Ministeriums-Mitarbeiter keine Rolle mehr spiele. Als die Abgeordnete Schröder im Landtag trotzdem mit einer mündlichen Anfrage nachstieß, blockte Staatskanzleichef Rainer Speer, der selbst Ost-Tarif erhält, ab: Auch wer 1990 aus Spandau nach Falkensee gezogen sei und dort etwa im Kommunaldienst arbeite, sei doch wohl ein Landeskind. Das von der Abgeordneten angesprochene Problem würde sich im übrigen von selbst "auswachsen".

Damit meinte Speer, dass zahlreiche nach der Wende vor allem aus Nordrhein-Westfalen nach Brandenburg gewechselte Ministeriale dorthin zurückgekehrt oder pensioniert worden seien. Neueinstellungen erfolgten in der Regel - auch wenn die Leute aus dem Westen kämen - zum Osttarif. Ausnahmen mache man nur bei Spezialisten, die schwer zu bekommen seien. Dennoch bestreitet Speer nicht, dass in den Ministerien mit der Höhe der Besoldungsgruppe der Anteil der "Wessis" steigt. Weil die Regierung befürchtete, dass das Verfassungsgericht unabhängig von den PDS-Absichten zu deren Gunsten entscheiden werde, hat sie die Anfrage inzwischen beantwortet.

Es half nicht: Die obersten Richter stellten klar, dass die ursprünglichen Antworten der Regierung mit der Verpflichtung aus Artikel 56 der Verfassung kollidierten, parlamentarische Anfragen "nach bestem Wissen und vollständig" zu beantworten. Ausweichende Antworten seien nicht im Sinne der Verfassung. Für Bisky steht fest, dass sich die Koalition stärker noch als die Vorgängerregierung vom Geist der Verfassung löse. Unangenehmes wie die Volksinitiative gegen die Novellierung des Kita-Gesetzes werde "abgebügelt". Auch hier droht der Landesregierung eine Schlappe vor dem Verfassungsgericht. Das Büro des Rechtsanwalts Peter-Michael Diestel (CDU) bestätigte am Freitag, dass die Klage unterdessen eingereicht wurde. Diestel vertritt die Kläger gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Gregor Gysi (PDS).

Michael Mara

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