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Brandenburg: Richter vollziehen die Länderehe

Berlin und Brandenburg haben jetzt gemeinsame Obergerichte für Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialprozesse

Cottbus/Berlin - Brandenburg und Berlin sind jetzt eine weitgehend einheitliche Gerichtsregion: Zum 1. Januar 2007 haben zwei weitere Obergerichte für beide Länder ihre Arbeit aufgenommen. Es sind das gemeinsame Landesarbeitsgericht mit Sitz in Berlin und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben damit zwei Länder ihre Obergerichte aller vier Fachgerichtsbarkeiten vereinigt. Das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Sitz Berlin) und das Landessozialgericht (Sitz Potsdam) sind bereits seit 2005 fusioniert.

Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) nannte die Gerichtsfusionen einen „Meilenstein“. Die „Metropolenregion“ beweise damit auch in der aktuellen Förderalismusdebatte ihre Innovationsfähigkeit, sagte Platzeck. Zudem werde unterstrichen, „dass das Zusammenwachsen der Region aus vielen Einzelschritten besteht“. Dies entspricht seinem Kurs seit der Landtagswahl 2004, statt auf eine Fusion auf eine enge Kooperation mit Berlin zu setzen. Für eine Länder-Vereinigung sieht Platzeck wie die meisten Brandenburger Politiker mittelfristig keine Chance – und das Karlsruhe-Urteil über die Berliner Finanzlage hat ihn darin noch bestärkt.

Auch eine Mehrheit der Brandenburger lehnt ein gemeinsames Bundesland ab. Doch gemeinsame Arbeit wie in den neuen Obergerichten könne diese Vorbehalte abbauen helfen, sagte Gisela von der Aue, die Berliner SPD-Justizsenatorin und langjährige Präsidentin des Brandenburger Landesrechnungshofes. Anders als Platzeck sieht sie sich weiter als „Überzeugungstäterin“ für die Fusion. „Das bin ich auch deshalb, weil ich sowohl die Brandenburger als auch die Berliner Verhältnisse und die gegenseitigen Vorbehalte gut kenne.“ So könnten gemeinsame Obergerichte in Berlin dazu beitragen, „Belange und Probleme eines Flächenlandes kennen- und verstehen zu lernen.“

Die Gerichtsfusionen waren nicht unumstritten. Besonders gegen Cottbus als Sitz des Finanzgerichtes hatte es in Berlin – wegen der langen Wege für bisherige Berliner Finanzrichter – anfänglich heftige Widerstände gegeben. Doch es sei Pflicht der Politik, in einem Flächenland dafür zu sorgen, „dass die berlinfernen Regionen nicht aus dem Blick geraten“, sagte Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU). Die Brandenburger „möchten nicht immer diejenigen sein, die eine weite Anreise auf sich nehmen müssen“.

Bei den Gerichtsfusionen gab es aber auch unerwartete Tücken. So war bislang unklar, welches Verfassungsgericht – das Berliner oder das Brandenburger – eigentlich zuständig ist, wenn gegen Urteile der fusionierten Obergerichte Beschwerde eingelegt wird. Im Staatsvertrag gab es dazu keinerlei Vereinbarung. Deshalb hat der Berliner Verfassungsgerichtshof kurz vor dem Jahreswechsel eine Grundsatzentscheidung getroffen – und sich für Verfassungsbeschwerden in den Berliner Fällen für allein zuständig erklärt. Kriterium ist das Land, wo das betreffende Verfahren in erster Instanz anhängig war. Das Brandenburger Verfassungsgericht will in dieser Frage noch befinden.

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