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Brandenburg: Rottweiler tötete eine 86-Jährige Staatsanwalt prüft den Vorfall

Senzig. Ein tödlicher Angriff eines Rottweilers auf eine 86jährige Frau hat den kleinen Ort Senzig bei Königs Wusterhausen in helle Aufregung versetzt.

Senzig. Ein tödlicher Angriff eines Rottweilers auf eine 86jährige Frau hat den kleinen Ort Senzig bei Königs Wusterhausen in helle Aufregung versetzt. Kopfschüttelnd standen Einwohner gestern vor dem Grundstück, auf dem das Drama einen Tag zuvor passierte. Auch die Polizei steht vor einem Rätsel. „Es gibt keine Zeugen, so dass wir die Einzelheiten des Vorfalls nur sehr mühevoll ermitteln können“, sagte ein Sprecher des zuständigen Schutzbereiches Königs Wusterhausen. Gestern wurden die Unterlagen der Staatsanwaltschaft Potsdam übergeben, die derzeit prüft, ob und wie weiter ermittelt werden muss.

Nach bisherigen Erkenntnissen gehörte der sechsjährige Rottweiler der Enkelin der getöteten Frau. In deren Abwesenheit versorgte die Oma das Tier regelmäßig mit Futter und Wasser. Sie wollte auch am Montagmittag dem Hund eine Wasserschale bringen, als dieser plötzlich seinen Zwinger verließ, die Frau anfiel und ihr lebensgefährliche Verletzungen zufügte. Kurze Zeit später traf die Schwiegertochter auf dem Grundstück ein und fand die Verletzte. Sie verständigte sofort einen Rettungswagen, doch jede Hilfe kam zu später. Der Rottweiler wurde dem Amtstierarzt des Landkreises Dahme- Spreewald vorgestellt, der schnell eine Entscheidung traf: Tod durch eine Einschläferungsspritze. Nach so einem schwerwiegenden Vorfall habe keine andere Möglichkeit bestanden, hieß es zur Begründung.

Der Allgemeine Deutsche Rottweiler-Klub hält die Hunderasse nicht für angriffslustig. Treue, Fleiß und die Fähigkeit zur Gelassenheit stellten den Gebrauchswert unter Beweis. Auch als Familienhund sei der Rottweiler geeignet, heißt es auf der Internetseite des Klubs. Die Hundeverordnung des Landes Brandenburg ordnet die Rasse allerdings anders ein. Bei Rottweilern ist demnach von den Eigenschaften eines gefährlichen Hundes auszugehen. Der Hundehalter müsse deshalb bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein Negativzeugnis beantragen. Das gibt es nur, wenn der Hund keine übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfte gegenüber Mensch oder Tier zeigt. Ste.

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