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Brandenburg: Schelters Rettungsmanöver

Medienanwalt kritisiert Attacken des Ex-Ministers auf Regierung

Potsdam. „Kurt Schelter verhält sich nach der gleichen Methode wie ein Dieb, der von sich ablenken will und deshalb laut ,Haltet den Dieb’ ruft.“ Mit diesem Satz hat der bekannte Berliner Medienrechts-Experte und Anwalt Johannes Eisenberg den jüngsten Akt der Schelter-Affäre kommentiert. Wie berichtet hat Schelter, der letzten Dienstag wegen einer dubiosen Immobilienaffäre seinen Rücktritt erklären musste, schwere Vorwürfe gegen Regierungssprecher Erhard Thomas und Staatskanzlei-Chef Rainer Speer erhoben: In dem sie Pfändungsbeschlüsse gegen ihn bestätigten, hätten sie nicht nur seinen Verbleib im Amt unmöglich gemacht, sondern auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt und gegen Beamtenrecht verstoßen. Nachdem Schelters Anwalt Matthias Dombert in einem Schreiben an Ministerpräsident Matthias Platzeck offiziell disziplinarische Ermittlungen forderte und inzwischen auch ein Strafverfahren und Schadensersatzansprüche nicht ausschloss, leitete Platzeck letzten Freitag, wie berichtet, ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Speer ein.

Er wundere sich, dass ein solches Verfahren überhaupt stattfinde, sagte Eisenberg im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Speers Hinweise auf Pfändungsbeschlüsse bei der Beantwortung von Journalistenanfragen „waren rechtmäßig, nachdem die Affäre bereits in großen Teilen öffentlich bekannt war und die Möglicheit bestand, dass sich Gläubiger über die Presse zu Wort melden würden oder hinter den Presseveröffentlichungen steckten“. Ein Verschweigen hätte der Regierung gar als Vertuschungsversuch ausgelegt werden können, erst recht, da Schelter als Justizminister auch für Vollstreckungsbehörden zuständig gewesen sei, so Eisenberg. Speers Verhalten sei durch die strafrechtlichen, datenschutzrechtlichen und dienstrechtlichen Geheimnisausnahmen gedeckt.

Das Landespressegesetz verpflichte Speer ebenfalls zur Auskunft, auch wenn es dort einschränkend heiße, dass Auskünfte verweigert werden könnten, „wenn ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde“. Es gab „keine schutzwürdigen Belange Schelters“, so der Berliner Anwalt, weil die Gläubiger nicht daran gebunden seien, „leise zu sein“, die Medien diesen Fall weiter recherchiert hätten. Eisenberg sieht dagegen Pflichtverletzungen bei Schelter selbst: Als Minister habe er, in dem er nicht dafür sorgte, dass seine finanziellen Verhältnisse geordnet blieben, gegen Berufspflichten verstoßen. Wegen der Würde des Amtes hätte er alles tun müssen, um Pfändungen zu vermeiden. Eisenberg wies darauf hin, dass zum Beispiel Anwälte bei Überschuldung ihren Beruf zurückgeben müssten, weil sie in ihrer Berufsausübung behindert seien. Auch hätte Schelter seinen Dienstherren von sich aus informieren müssen, um ihm die Chance zu geben, eine Schadensabwehr-Strategie zu entwickeln.

Der damalige Regierungschef Manfred Stolpe hatte im Mai Schelter zu sich bestellt, als er von den Pfändungsbeschlüssen erfuhr. Dies hatte Speer klargestellt, ebenso, dass entgegen öffentlichen Aussagen Schelters die Pfändungsbeschlüsse über 350000 Euro nicht erledigt seien. Michael Mara

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