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Brandenburg: Schönefeld: Genehmigung wieder gebremst

Bürger können neue Einwände erheben, weil die Standortwahl bisher nicht ausreichend begründet war

Gegen den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) können neue Einwendungen vorgebracht werden. Eine ausführliche Stellungnahme der Flughafengesellschaft, in der die Wahl Schönefelds neuerlich begründet wird, liegt im Juni in rund 30 Gemeinden öffentlich aus. Danach sind Einsprüche möglich. Rund 35 000 wurden bereits im laufenden Genehmigungsverfahren vorgebracht. Doch nur, wenn neue hinzukommen, wird es auch eine zusätzliche Anhörung geben.

In 49 Aktenordnern hatte die Flughafengesellschaft ihren Antrag zum Ausbau Schönefelds zusammengefasst – die Begründung für die Standortwahl war jedoch verhältnismäßig dünn ausgefallen. Damals hatte man argumentiert, es handele sich nur um den Ausbau eines vorhandenen Flughafens; eine ausführliche Begründung für den vorhandenen Standort sei deshalb nicht erforderlich.

In der öffentlichen Anhörung monierten Kritiker dann, die Entscheidung für Schönefeld sei nicht ausreichend nachvollziehbar begründet, und Alternativen seien nicht ausreichend geprüft worden. Sechs Tage war in dem Verfahren allein die Standortfrage erörtert worden. Die Flughafengesellschaft hatte nach der Kritik zugesagt, die Begründung nochmals schriftlich zusammenzufassen. Auf rund 40 Seiten hat sie jetzt die Entscheidung pro Schönefeld niedergelegt.

Eine neue Standortdiskussion sei mit der Auslegung nicht verbunden, sagte der Sprecher des Brandenburger Verkehrsministeriums, Lothar Wiegand. Die Auslegung sei nur eine Folge des bisherigen Genehmigungsverfahrens. Mit dem Schritt wolle man auch vermeiden, dass das Bundesverwaltungsgericht nach einer erwarteten Klage von Flughafen-Gegnern einen Mangel im Verfahren finden könnte, sagte der zuständige Abteilungsleiter im Verkehrsministerium, Rainer Bretschneider. Eine entscheidende Rolle spiele die Bürgerbeteiligung, die man nun nochmals ermögliche. Doch nur, wenn es jetzt neue Argumente gegen den Standort gebe, folge auch eine neue Anhörung. Ob sich das Genehmigungsverfahren dadurch verzögern wird, sei offen, so Bretschneider.

Der Planfeststellungsbeschluss solle nach wie vor möglichst im Frühjahr 2004 vorliegen, sagte Wiegand. Vorher müsse auch Berlin seine Hausaufgaben machen, ergänzte Bretschneider: Bis dahin müsse die Schließung von Tegel und Tempelhof verbindlich zugesichert sein. Die Schließungsanträge für beide Flughäfen sind eingereicht. Vor allem das Verfahren für Tempelhof soll nach dem Willen der Flughafengesellschaft beschleunigt werden.

Auch im Privatisierungsverfahren wird demnächst die offizielle Mitteilung erwartet, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Die Gespräche waren Anfang Februar abgebrochen worden. Hinter den Kulissen finden jetzt noch Verhandlungen zwischen den Kaufinteressenten um das Konsortium von Hochtief und IVG sowie den bisherigen Gesellschaftern (Berlin, Brandenburg und der Bund) statt. Ziel der Altgesellschafter ist es, die Ausstiegssumme, die dem Konsortium zusteht, gering zu halten. Eine Schadenersatzklage soll vermieden werden. Allerdings gibt es dazu dem Vernehmen nach auch im Konsortium unterschiedliche Auffassungen.

Keine Chancen räumen Fachleute dem Versuch eines Teils des Konsortiums ein, die Privatisierung mit einer Billig-Lösung für den Ausbau zu retten. Danach soll kein neues Abfertigungsgebäude zwischen den beiden Startbahnen gebaut werden. Statt dessen gibt es den Vorschlag, das vorhandene Gebäude zu erweitern. Auch dazu wäre jedoch nach Angaben von Experten ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich, was den Ausbau insgesamt weiter verzögern würde. Der erste Start auf dem neuen Flughafen ist nach dem neuesten Terminplan ohnehin bereits auf 2010 verschoben worden.

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